Auflagen beachten
Weisen Sie die Baufirma nochmals schriftlich darauf hin, dass sämtliche Auflagen (behördliche Auflagen, Vorschriften betr. Arbeitnehmerschutz, statische Auflagen usw. insbesonders aber Sicherungsmaßnahmen) unbedingt einzuhalten sind. Kommt es zu Unfällen oder Schäden kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, Sie hätten die ausführende Firma nicht ausdrücklich darauf hingewiesen.