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Kreditrestschuldversicherung - Darlehenssicherheit geht vor

Während der Rückzahlung eines Darlehens mit langer Laufzeit kann viel passieren - Verlust des Jobs, Krankheit oder Todesfall. Gegen viele dieser Risken kann man sich aber versichern. Einige Banken bieten dazu entsprechende Versicherungspakete an.

Wer einen Kredit aufnimmt, sollte sich immer eines zusätzlichen Risikos bewusst sein. Trotz bester finanzieller Einkommensbasis kann immer etwas passieren. Im schlimmsten Fall, dem Todesfall, sollten die Angehörigen neben dem seelischen Schmerz nicht auch noch mit Kreditraten belastet werden. Aber auch gegen andere Schicksalsschläge, wie Berufsunfähigkeit oder Invalidität, kann sich abgesichert werden.

Kreditrestschuldversicherung

Nahezu alle Banken verlangen bei langfristigen Hypothekarkrediten eine sogenannte "Kreditrestschuldversicherung". Diese Versicherung ist eine Art der Lebensversicherung, bezogen auf die Kreditnehmer. In den meisten Fällen sind das zwei Ehepartner. Stirbt einer der Kreditnehmer, dann wird die Versicherungssumme fällig und die Schulden werden zur Gänze zurückgezahlt. Der überlebende Partner ist mit keinen Rückzahlungsraten mehr belastet. Die Kosten einer Kreditrestschuldversicherung gegenüber einer herkömmlichen Ab- und Erlebensversicherung sind vergleichsweise sehr gering.

In einer Ab- und Erlebensversicherung wird über eine vereinbarte Laufzeit auch Kapital angespart. Dieser Ansparungsbetrag fällt bei der Kreditrestschuldversicherung weg, hier wird lediglich die reine Risikoprämie bezahlt.

Weitere Versicherungsarten

Von einzelnen Banken werden spezielle Versicherungspakete für diverse Risken bei Krediten angeboten:

  • Arbeitslosigkeitsversicherung: Die Versicherung übernimmt bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit die Kreditratenzahlungen für ein Jahr.
  • Ratenausfallversicherung: Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall übernimmt die Versicherung die Ratenzahlungen.
  • Unfallinvaliditätsversicherung: Für den Fall einer bleibenden Invalidität und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit wird ein vereinbarter Betrag ausbezahlt, der dann zur teilweisen oder gesamten Tilgung eines Darlehens eingesetzt werden kann.
 

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Datum: 25.01.2016
Kompetenz: Finanzierung

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