Der Winter kommt
Warum Attensam sein Winterbetreuungsservice heuer noch früher anbietet, welche Vorteile sich seine Kunden durch die Fusion mit Austro Schnee erwarten können und warum sich das Unternehmen dem Umweltschutz verpflichtet fühlt
Kaum ist der Sommer vorbei, quält viele Haus- und Liegenschaftsbesitzer die Frage nach der kalten Jahreszeit. Wie wird der heurige Winter wohl ausfallen? Schneemassen nonstop oder mildes Schneegestöber? "Laut Statistik rechnen wir heuer mit einem milden Winter", meint Oliver Attensam von der Hausverwaltung Attensam. Doch wann genau dieser beginnt, kann auch er nicht sagen. Schneefall schon im Oktober? Die letzten Jahre war das durchaus keine Seltenheit. "Auch wenn vom Gesetzgeber eine verpflichtende Schneeräumung vom 1. November bis 31. März vorgeschrieben ist, möchten viele unserer Kunden bei frühzeitigem Schneefall auf Nummer sicher gehen", erklärt Attensam. Aus diesem Grund bietet das Unternehmen seinen Kunden heuer erstmals die Möglichkeit einer "vorverlegten" Winterbetreuung, die bereits mit 15. Oktober startet.
"Durch die Übernahme von Austro Schnee betreuen wir nun rund 15.000 Liegenschaften", betont Attensam. Der Vorteil für die Kunden? "Da wir jetzt um 50 Prozent mehr Liegenschaften betreuen, halbieren sich auch die Wegzeiten. Das heißt: Wir sind nun um einiges schneller vor Ort. Und das ist wiederum ein wesentlicher Qualitätsfaktor für unsere Kunden", erklärt der Geschäftsführer. Apropos Qualität: Um die Auftragskoordination und -logistik in Hinblick auf Transparenz und Zeitersparnis zu verbessern, wurde in den letzten Jahren mit einem Partnerunternehmen eifrig an einem GPS-System gearbeitet. Doch die Testphasen erwiesen sich nicht als erfolgreich. "Mit heurigem Jahr setzen wir auf einen neuen Partner, der sich in diesem Bereich bereits international einen Namen gemacht hat", so Attensam.
Diesen Winter sollen bereits 100 Räumungsfahrzeuge mit dem GPS-System ausgestattet werden. Bis Ende der Saison wird dann der komplette Fuhrpark sukzessive erfasst werden. Aber auch die Konkurrenz schläft nicht und bietet attraktive Packages an: "Wenn's im Winter nur zehn mal schneit, hat der Kunde bei uns 30 Prozent seiner Winterdienstpauschale gespart. Unser Angebot: Für zehn Einsätze verlangen wir 70 Prozent der Pauschalkosten, für jeden weiteren Einsatz zwei Prozent. Das Risiko von Mehreinsätzen über 100 Prozent Kosten tragen wir", erklärt Johann Mayrhofer, Geschäftsführer der "IFM Die Facility Manager".
Aber auch in puncto Umweltschutz möchte das Unternehmen Attensam einen Qualitätsvorsprung garantieren. Mit der Aufstockung von drei auf neun Hochleistungskehrmaschinen mit speziellen Feinstaubfiltern leistet Attensam seinen Beitrag zum Umweltschutz. "Auch wenn solche Maschinen vom Gesetz her noch nicht vorgeschrieben sind, sehen wir es als unsere Aufgabe und Verpflichtung, die umweltschädlichen Auswirkungen, die bei der Beseitigung des Streusplitts entstehen, minimal zu halten", erklärt Attensam den Beweggrund für diese Investition.
Gerade bei Winterbetreuungsmaßnahmen ist Umweltschutz, und nicht nur die Feinstaubbelastung, immer wieder ein Thema. Die wichtigsten Punkte sind in der Winterdienst-Verordnung von 2003 detailliert festgeschrieben. Liegenschaftseigentümer, die professionelle Winterbetreuungsdienste beauftragen, haben die Sicherheit, dass diese nur Mittel verwenden, die gesetzlich erlaubt und in der Folge so umweltfreundlich wie möglich sind. Fakt ist: Auftaumittel wie z. B. Natriumchlorid, also Salz, Magnesiumchlorid oder Natriumacetat, dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen dann nicht verwendet werden, wenn sich im Umkreis von zehn Metern unversiegelte Bodenflächen befinden.
Dieses Verbot gilt nicht, wenn durch bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass weder durch Versickern noch durch Aufwirbelung das Auftaumittel ins Erdreich gelangen kann. Weiters gilt es nicht auf Brücken sowie im Haltestellenbereich für öffentliche Verkehrsmittel und auf Rampen für Behindertenfahrzeuge und Stiegenanlagen. Die Anwendung von stickstoffhaltigen Auftaumittel wie z. B. Ammoniumsulfat und Harnstoff sind prinzipiell verboten, da sie zu einer Belastung des Bodens, zur Überdüngung und zur Verschmutzung des Grundwassers führen können.