EU-Förderungen in Deutschland
Deutschland bietet ausländischen Investoren ein breites Förderprogramm: Förderungen für KMU und Großunternehmen, für Forschung und Entwicklung, für Unternehmensgründungen oder Investitions- und Technologieförderungen.
Deutschland bietet ausländischen Investoren ein breites Förderprogramm: Förderungen für KMU und Großunternehmen, für Forschung und Entwicklung, für Unternehmensgründungen oder Investitions- und Technologieförderungen. Die Produktpalette reicht von Barzuschüssen über Zinszuschüsse bis hin zu der Übernahme von Garantien. Dieses außergewöhnlich große Angebot ermöglicht den Unternehmen, ein nach ihren speziellen Bedürfnissen ausgerichtetes Förderprogramm in Anspruch zu nehmen.
Für Investitionsprojekte in Deutschlandangesiedelter Unternehmen gibt es vier wichtige EU-Förderschwerpunkte:
• Regionalförderung
• Klein- und Mittelbetriebe
• Technologieförderung
• Umweltförderung
Die maximale Förderhöhe wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune.
Förderschwerpunkt Investitionen | Kleinunternehmen | Mittelunternehmen | Großunternehmen |
---|---|---|---|
Außerhalb der Regionalfördergebiete | max. 15 % | max. 7,5 % | |
Burgenland | max. 50 % | max. 40 % | max. 30 % |
andere Regionalfördergebiete (siehe Verzeichnis der Gemeinden mit regionalen Obergrenzen) | regionale Obergrenze + 20 % | regionale Obergrenze + 20 % | regionale Obergrenze |
Für die österreichischen Regionalförderungsgebiete 2007 - 2013 wurden seitens der EU regionale Höchstgrenzen der Förderung festgelegt. Bis zu dieser, vom Investitionsstandort abhängigen Höchstgrenze können einem Unternehmen anlässlich der Durchführung von Investitionen öffentliche Förderungen gewährt werden. Dieser Grenzwert beträgt für Großunternehmen, je nach Standort, zwischen 15% und 30%; für mittlere Unternehmen können Zuschläge bis zu 10% und für kleine Unternehmen bis zu 20% gewährt werden.
Klein- und Mittelbetriebe
Kleine und mittlere Unternehmen werden von der EU grundsätzlich als förderungswürdige Zielgruppe angesehen. Für Investitionen von KMU in nicht Regionalfördergebieten gelten in ganz Österreich (d.h. auch in Städten und Regionen, die nicht als Regionalförderungsgebiete eingestuft werden) folgende Förderungshöchstgrenzen:
– kleine Unternehmen (gemäß EU-Definition): 15 %
– mittlere Unternehmen (gemäß EU-Definition): 7,5 %
Technologieförderung
Aufwendungen für Forschung & Entwicklung sind laut EU-Recht generell als förderungswürdig einzustufen, und zwar unabhängig von Investitionsstandort und Unternehmensgröße. Bei F&E-Projekten ist prinzipiell zwischen der (wissenschaftlich orientierten) Grundlagenforschung und der (auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit berücksichtigenden) angewandten Forschung & Entwicklung zu unterscheiden.
– Industrielle Forschung und Entwicklung: 50 %
– Experimentelle Entwicklung (= vorwettbewerblich): 25 %
Für KMU und bestimmte Kooperationsprojekte können Zuschläge gewährt werden.
Umweltförderung
Investitionen im Bereich Umweltschutz gelten ebenfalls als grundsätzlich förderungswürdig.
– Umweltschutzvorhaben gemäß neuer verbindlicher Umweltnormen (nur für KMU): 15 %
– Umweltschutzvorhaben über den gesetzlichen Umweltnormen: 30 %
– Investitionen in erneuerbare Energie od. Energiesparmaßnahmen: 40%
Für KMU und Investitionen in Regionalförderungsgebieten können Zuschläge gewährt werden.
Förderinstrumente:
– niedrig verzinste Kredite
– Zuschüsse
– Haftungen
– Garantien
– Zuschüsse der Republik Österreich
Die wichtigsten Förderstellen in Österreich:
AWS, ERP, FFG, ABA, Kommunalkredit, WWFF, WAFF