Landesbestimmungen
Für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehenes Land unterliegt Einschränkungen, falls eine nicht landwirtschaftliche Nutzung erwägt wird. Dann muss ein Antrag gestellt werden, der eine Änderung des Bebauungsplans und ein behördlichen Änderungsbescheid enthält.
Für landwirtschaftliche oder forstliche Zwecke vorgesehene Immobilien unterliegen erheblichen Einschränkungen, falls eine nicht landwirtschaftliche Nutzung erwägt wird.
Daher muss in Fall, dass ein Grundstück anderwärtig als industriell oder kommerziell genutzt werden soll, ein Antrag gestellt werden. Dazu gehören sowohl Änderungen am Bebauungsplan als auch ein Entscheid über den Ausschluss dieses Landes von der landwirtschaftlichen Produktion.
Bebauungspläne bestimmen die Regeln für die Erschließung eines Geländes und werden von lokalen Behörden genehmigt. Wenn der Eigentümer bzw. der unbefristete Nutzer das Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach Genehmigung des Bebauungsplans verkauft und wenn der Wert der Immobilie in Folge der Planungsgenehmigung bzw. -änderung angestiegen ist, dann muss er eine Gebühr bezahlen. Diese wird als Prozentanteil der Wertsteigerung des Objekts berechnet und darf höchstens 30% dieser Wertsteigerung betragen.