Grundstückserschließung in Polen: Genehmigungen
Für die Grundstückserschließung, besonders, wenn darauf gebaut werden soll, sind eine oder mehrere der folgenden Genehmigungen erforderlich: eine Umwidmungsgenehmigung, ein Entscheid über die Bedingungen der Grundstückserschließung und eine Baugenehmigung.
Für die Grundstückserschließung - besonders wenn das Grundstück bebaut werden soll - sind eine oder mehrere der folgenden Genehmigungen erforderlich:
• eine Genehmigung zur Umwidmung der Immobilie;
• ein Entscheid über die Bedingungen der Grundstückserschließung (die sogenannte "WziZT");
• eine Baugenehmigung.
Auch wenn man sich diese Genehmigungen genauso gut erst nach Kaufabschluss besorgen kann, wird geraten, diese bereits nach Unterzeichnung einer vorläufiger Vereinbarung und vor Unterzeichnung des endgültigen Vertrags zu beantragen.