Überschreibung von Immobilien durch den Eigentümer
Unbefristete Mietverhältnisse bzw. solche mit einem beglaubigtem Zeitpunkt, zu dem das gemietete Objekt dem Mieter bereits überschrieben wurde, können gemäß der gesetzlichen Kündigungsfristen durch Verkauf beendet werden.
Ein neuer Besitzer eines gemieteten Grundstücks wird automatisch auch zum Vermieter und ist bei allen bestehenden Mietvereinbarungen beteiligt.
Unbefristete Mietverhältnisse bzw. solche einen notariell beglaubigten Zeitpunkt vorweisen können, zu dem das gemietete Objekt dem Mieter bereits überschrieben wurde, können gemäß der gesetzlichen Kündigungsfristen durch Verkauf beendet werden.
Überschreibung und Untervermietung eines Gebäudes ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters ist nicht erlaubt.
Untervermietung jeglichen anderen Besitzes ist erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich anders im Mietvertrag festgeschrieben steht.