Eigentumsrecht
Verträge, die sich einerseits mit der Weitergabe von Immobilienbesitz befassen, und die andererseits unter Lebenden abgeschlossen wurden und die die dinglichen Rechte an Grundstücken festlegen, müssen notariell beglaubigt werden.
Der Besitz von Immobilien ist in Rumänien durch das rumänische Recht geschützt. Bis auf einige Ausnahmen wird das Eigentumsrecht beim Abschluss eines Kaufvertrages übertragen.
Verträge, die einerseits mit der Weitergabe von Immobilienbesitz zu tun haben, und die andererseits unter Lebenden abgeschlossen wurden und die die dinglichen Rechte an Grundstücken festlegen, sollen notariell beglaubigt werden. Damit die Verträge, in denen das Sachenrecht festgelegt, übertragen oder aufgehoben wird, auch für Dritte bindend sind, müssen diese im örtlichen Grundbuchbüro eingetragen werden.
Verträge über die Bebauung eines Grundstücks können privat abgeschlossen werden.