Slowakei - Sicherheiten
Hypotheken, Zurückbehaltungsrecht, die Abtretung des Besitzrechtes eines Vermögenswertes sowie Gewährleistungen sind die wichtigsten bei der Immobilienfinanzierung in der Slowakei gebräuchlichen Sicherheiten.
Eine Hypothek kann auf Basis eines schriftlichen Vertrages, einer Einigung über eine Nachlassregelung, eines Entscheids des Gerichts bzw. der Verwaltungsbehörde, kraft Gesetzes sowie (im Falle von Hypotheken auf Immobilien, Wohnungen oder Gewerbegrundstücke) aufgrund eines Eintrags im Grundbuch bestellt werden. Datum und Zeitpunkt der Antragstellung zur Grundbucheintragung bestimmen den Rang der Hypothek, der auch nicht durch ein vertragliches Abkommen geändert werden kann.
Nach Antragstellungen des Gläubigers kann eine mit einer Hypothek belastete Immobilie entweder wie im Pfandvertrag festgesetzt oder durch Zwangsversteigerung veräußert werden.
2.Zurückbehaltungsrecht
Das Zurückbehaltungsrecht gilt ausschließlich für bewegliches Eigentum und wird zur Sicherung der Mietzahlung des Mieters and den Vermieter angewendet. Demnach darf der Vermieter alle beweglichen Güter zurückbehalten, die sich innerhalb der gemieteten Immobilie befinden, um die Zahlung sicherzustellen.
3. Sicherungsabtretung: Abtretung des Besitzrechtes eines Vermögenswertes
Der Schuldner überschreibt den Anspruch auf einen Vermögenswert an den Gläubiger, der diese Rechte bis zur gänzlichen Rückzahlung der Schulden behält. Sobald der Schuldner die Schulden vollständig zurückgezahlt hat, wird der Rechtsanspruch dem Schuldner rückübertragen. Beide Parteien müssen einen schriftlichen Vertrag über die Abtretung der Besitzrechte abschließen. Im Falle einer Nichtbezahlung ist der Gläubiger der rechtmäßige Eigentümer der Vermögenswerte.
4. Garantien
Garantien werden vom slowakischen Zivilgesetzbuch reguliert, während Bankgarantien speziellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegen.