Bau und Benutzung von Gebäuden in der Tschechischen Republik

Eine Planungs- sowie eine Baugenehmigung sind für den Beginn von Bauarbeiten in Tschechien erforderlich. Ein errichtetes Gebäude darf erst nach dann benutzt und bewohnt werden, wenn die Nutzung des Gebäudes genehmigt worden ist (Einzugsgenehmigung).

Alle Angelegenheiten, die mit dem Bau zu tun haben, werden vom Bauamt verwaltet. Zwei unterschiedliche Genehmigungen sind für den Beginn von Bauarbeiten in Tschechien erforderlich:

- eine Planungsgenehmigung, welche die Zustimmung der staatlichen Baubehörden für den Standort des neuen Gebäudes erfordert. Das geplante Gebäude muss mit den Landplanungsdokumenten übereinstimmen. Die Besitzer angrenzender Gebäude bzw. Grundstücke sind bei diesem Prozess auch beteiligt. Die Entscheidung über den Standort eines Gebäudes ist zwei Jahre lang gültig; sie verliert allerdings nicht ihre Gültigkeit, wenn während dieser Zeit ein Baugenehmigungsantrag eingereicht wird.

- eine Baugenehmigung erlaubt dem Bauherrn die Erbauung eines Gebäudes. Dem schriftlichen Baugenehmigungsantrag muss ausreichend Belegmaterial beiliegen, um eine Analyse des geplanten Bauwerks zu ermöglichen; außerdem muss der Antrag der oben beschriebenen Planungsgenehmigung entsprechen.
Während des Bewilligungsvorgangs werden einige Bekundungen verlangt und ausgestellt, wie z.B. Bekundungen der Brandschutzkontrolle, des Wasser-, Gas-, und Stromversorgers, der Nachbarn sowie anderer Personen. Die Frist für die Entscheidung über den Antrag beträgt 30 bis 60 Tage. Wenn der Antrag fehlerhaft oder unvollständig ist, verlangt die Baubehörde die Fertigstellung des Antrags innerhalb einer vorgegebenen Frist. Falls der Antrag abgelehnt wird, muss innerhalb von 15 Tagen nach Verkündigung dieser Entscheidung eine Anfechtung beantragt werden.

Die Bauarbeiten können bereits am Tag des Inkrafttretens der Baugenehmigung beginnen. Werden die Arbeiten nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Genehmigung aufgenommen, verfällt diese, falls sie nicht von den Baubehörden verlängert wurde.

Ein Gebäude, das gemäß den in der Baugenehmigung festgelegten Bedingungen errichtet wurde, darf nur nach einer Nutzungsbewilligung genutzt und bewohnt werden - der Einzugsgenehmigung, für die eine Besichtigung vor Ort erforderlich ist. Die gleiche Behörde, die die Baugenehmigung ausgestellt hat, ist dazu berechtigt, eine solche Einzugsgenehmigung zu bewilligen.

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Datum: 27.08.2008

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