Baubewilligung

Um einen Baugenehmigungs-Antrag einzureichen, muss der man für das Bauvorhaben das Recht auf das Grundstück besitzen. Dem Antrag müssen sowohl ein Indossament der lokalen Sicherheitsbehörden als auch Pläne und architektonisches Belegmaterial beiliegen.

Sollte es keinen Bebauungsplan geben, oder sollten darin der Zweck eines bestimmten Stückes Land bzw. die Bedingungen für dessen Bebauung nicht festgelegt sein, ist vor weiteren Schritten eine Planungsgenehmigung (= WziZT) notwendig.

Normalerweise kann der Bau nur nach Erhalt einer endgültigen Baugenehmigung begonnen werden, die entweder auf Basis eines Bebauungsplan bzw. der WziZT ausgestellt wird.

Um einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen, muss der Antragsteller für das Bauvorhaben die das Grundstück betreffenden Rechte besitzen (z.B. Eigentumsrecht, Nießbrauchrecht, Pacht- bzw. Mietrecht). Dem Antrag müssen sowohl ein Indossament der lokalen Sicherheitsbehörden als auch Pläne und architektonisches Belegmaterial beiliegen. Falls das Projekt auf Baugelände durchgeführt wird, das gewisse gesetzlich festgelegte Risiken birgt, müssen außerdem die Ergebnisse eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgelegt werden.

Bevor die Bebauung starten kann, sind eine Verständigung der jeweiligen Behören (örtliche Sicherheitsstellen für Feuerrisiken, Arbeit, Sanitär und Umweltangelegenheiten) und eine allgemeine Genehmigung erforderlich.

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Datum: 01.09.2008

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