Tschechien - Sicherheiten
Hypotheken, Zurückbehaltungsrecht, die Abtretung des Besitzrechtes, Bankkonten sowie Pfändungen von Erträgen aus Versicherungspolicen bzw. von Anteilen und Gewährleistungen sind die wichtigsten bei der Immobilienfinanzierung gebräuchlichen Sicherheiten.
Die wichtigsten Sicherheiten bei der Immobilienfinanzierung sind:
1.Hypotheken
Eine Hypothek wird auf Basis eines schriftlichen Vertrages, eines Gerichtsurteils über eine Nachlassregelung oder eines Entscheids des Gerichts bzw. der Verwaltungsbehörde bestellt. Hypotheken werden normalerweise nach Eintragung in das Grundbuch bestellt. Die Dauer des Eintragungsvorganges hängt vom Standort der Immobilie ab.
Die Registrierungskosten belaufen sich auf CZK 500 (ca. EUR 18). Der Rang der Hypothek hängt von Datum und Zeitpunkt der Antragstellung zur Grundbucheintragung ab; dieser Rang kann auch nicht durch ein vertragliches Abkommen geändert werden. Eine Immobilienhypothek kann nur nach Antragstellungen des Gläubigers durch öffentliche bzw. Zwangsversteigerung veräußert werden.
Hypothekenvereinbarungen können dann rechtsunwirksam sein, wenn die folgenden Punkte darin festgelegt sind:
– der Schuldner der Hypothek darf Immobilien, Wohnungen oder gewerbliche Gebäude in eigenem Besitz nicht zugunsten eines anderen Gläubigers mit einer Hypothek belasten.
– der Gläubiger ist darf Zahlung aus dem Verkauf von einer Immobilie verlangen, die mit einer nicht den rechtlichen Bedingungen entsprechenden Hypothek belastet war.
2.Zurückbehaltungsrecht
Das Zurückbehaltungsrecht darf nur zur Sicherung der Mietzahlung angewendet werden; es gilt ausschließlich für bewegliches Eigentum. Demnach darf der Vermieter alle beweglichen Güter zurückbehalten, die sich innerhalb der gemieteten Immobilie befinden, um die Zahlungen des Mieters sicherzustellen.
3.Abtretung des Besitzrechtes
Darunter versteht man die Überschreibung der Besitzrechte auf einen Vermögenswert vom Schuldner zum Gläubiger; dieser behält die Rechte bis zur gänzlichen Rückzahlung der Schulden. Sobald der Schuldner die Schulden vollständig zurückgezahlt hat, ist er selbst wieder Eigentümer der Vermögenswerte. Im Falle einer Nichtbezahlung, bleibt der Gläubiger auch der Eigentümer.
4.Bankkonten
Diese Sicherheit besteht für gewöhnlich in einer Pfändung des Sparkontos des Schuldners. Bankgebühren und Sicherheitsmaßnahmen sind von Bank zu Bank unterschiedlich.
5.Zusätzliche Sicherheit
a)Anteilspfändungen. Bei Anteilspfändungen einer GmbH muss der Pfändungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Die Pfändung gilt nach Eintragung ins Handelsregister. Die Eintragungskosten betragen CZK 1.000 (ca. EUR 36).
b)Die Pfändung bescheinigter Anteile einer AG wird durch Indossament abgeschlossen, die Pfändung buchmäßig verwalteter Anteile durch Registrierung beim Zentrum für Wertpapiere in Prag (St?edisko cenných papír?, SCP). Im SCP wird nach Antragstellung des Pfandgläubigers, des Pfandschuldners oder eines berechtigten Dritten eine vertragliche Pfändung eingetragen. Dem Antrag muss der Pfändungsvertrag im Original bzw. als von offizieller Stelle authentifizierte Kopie beiliegen. Das SCP verlangt eine Gebühr von maximal CZK 1.000 (ca. EUR 36).
c)Die Erträge aus Versicherungspolicen können auch als Pfand eingesetzt werden. In einem solchen Fall müssen der Pfandgläubiger und der Pfandschuldner dem Versicherungsgeber bekannt geben, dass die Erträge aus der Versicherungspolice direkt dem Pfandgläubiger ausgezahlt werden können.
6.Garantien
Corporate Guarantees werden vom tschechischen Zivilgesetzbuch bzw. dem Handelsgesetzbuch geregelt, während Bankgarantien speziellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegen.