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Mangelhafte Ausführung

Wurde eine Arbeit mangelhaft ausgeführt oder zuviel Arbeit verrechnet, diskutieren Sie nicht mit den Handwerkern, sondern wenden Sie sich direkt an Polier oder Firmenchef. Verhandeln Sie höflich, aber bestimmt. Lässt sich im persönlichen Gespräch nicht sofort eine Klärung herbeiführen, dann zeigen Sie die Mängel unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief auf. Fotos oder Filme sind zur Beweissicherung zu empfehlen.

Wenn Sie den Mangel selbst nicht eindeutig beurteilen können, ziehen Sie einen unabhängigen Fachmann zu Rate. Die Kosten für Gutachten sind beim gerügten Unternehmen allerdings nur einklagbar, wenn sie im Recht sind und der Mangel vom Unternehmen bestritten wurde.


Arten von Mängeln
Wir unterscheiden verschiedene Arten von Mängeln:

• Behebbare Mängel: Sind die Mängel behebbar, können Sie Verbesserung oder eine angemessene Minderung des Entgelts fordern. Zur Verbesserung ist dem Unternehmer eine angemessene Frist zu setzen mit der Erklärung, dass man nach Ablauf der Frist die Verbesserung ablehne und eine andere Firma auf Kosten der verpflichteten Firma beauftragen werde.

• Wesentliche, unbehebbare Mängel: Bei wesentlichen Mängeln, die den ordentlichen Gebrauch hindern oder unmöglich machen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Entfernung nicht brauchbarer Bauteile, etwa einer an der falschen Stelle aufgestellten Mauer, gesetzt werden. Auch hierbei der Hinweis, dass man nach Ablauf der Frist die Leistung ablehnen und eine andere Firma auf Kosten der verpflichteten Firma beauftragen werde.

Schäden an Dritten
Ausführende Firmen sind natürlich auch für Schäden haftbar, die im Zuge der Bautätigkeiten an Ihrem Besitz oder am Besitz Dritter entstehen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie auf Einrichtungen, (bestehende Objekte, alte Brunnen und Bäume,...) auf die im Zuge der Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen ist, ausdrücklich hinweisen. Gegen solche Risken können Sie sich natürlich auch versichern.

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Helmut Melzer
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