Immobilien & Steuern 2010 - 10 wertvolle Tipps Teil 1-5
Wertvolle Ratschläge vom Experten: Franz Haimerl von der Kanzlei LeitnerLeitner verrät Ihnen worauf Sie bei Steuern im Immobilienbereich im Jahr 2010 besonders achten müssen (und können).Gewinnfreibetrag, Auslaufen der "Aufschuboption" und mehr.
1.Vorzeitige Abschreibung 2009: Für in den Jahren 2009 und 2010 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter, kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine vorzeitige Abschreibung von 30 % vorgenommen werden. Die Inbetriebnahme ist nicht erforderlich! Gebäude und Mieterinvestitionen kommen aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen nicht in den „Genuss“ einer vorzeitigen Abschreibung. Tipp: Sind Investitionen selbständig bewertbare Gebäudeteile, steht die vorzeitige Abschreibung zu (zB Einbaumöbel).
2.Übertragungsrücklage: Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften (mit natürlichen Personen als Gesellschafter) können eine sofortige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Anlagevermögen unter bestimmten Voraussetzungen durch Übertragung der stillen Reserven auf Neuanschaffungen vermeiden. Bei Übertragung auf Liegenschaften (stille Reserven die aus der Veräußerung von Liegenschaften stammen) kann die Besteuerung langfristig hinausgeschoben werden. Tipp: Wurde bei einem Wirtschaftsgut die vorzeitige Abschreibung in Anspruch genommen, ist die Übertragung von stillen Reserven insoweit ausgeschlossen.
3.Steuerpflicht von Grund und Boden nach Auslaufen der „Aufschuboption“: Mit Einführung des Unternehmensgesetzbuches (UGB; zuvor HGB) und dessen Auswirkungen auf das Steuerrecht, konnte die Situation eintreten, dass Steuerpflichtige mit Umsätzen von mehr als EUR 400.000 „zwangsweise“ in die Steuerpflicht nach § 5 EStG gedrängt wurden. Als Konsequenz wäre nicht ertragsteuerpflichtiger Grund und Boden des Anlagevermögens danach steuerhängig. Der zwangsweise Wechsel in die § 5-Gewinnermittlung konnte allerdings bis Ende 2009 aufgeschoben werden. Diese Aufschuboption läuft nun aus.
Tipp: Rechtzeitige Umstrukturierungen (zB Entnahme ins Privatvermögen; Betriebsaufspaltung) können eine Steuerpflicht von Grund und Boden vermeiden.
4.Umsatzsteuerliche Neuerungen ab 2010: Ab 1. Jänner 2010 wird der umsatzsteuerliche Leistungsort für Dienstleistungen umfangreich neu geregelt. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (zB Grundstückmakler, Architektenleistungen; nicht Rechtsberatung in Grundstücksachen) werden dabei auch nach der neuen Regelung dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Tipp: Der Leistungskatalog sollte rechtzeitig auf Änderungen des Leistungsortes infolge der Gesetzesänderung überprüft werden.
5.Gewinnfreibetrag bei Immobilieninvestitionen: Natürliche Personen sowie Personengesellschaften (mit natürlichen Personen als Gesellschafter) können Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden und Mieterinvestitionen erstmals für den sog. „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ beanspruchen.
Diese Möglichkeit steht ab der Veranlagung 2010 zur Verfügung; bei Bauausführungen ab 01.01.2009 können gegebenenfalls auch die Baukosten 2009 als begünstigte Investitionen geltend gemacht werden. Dabei werden die begünstigten Investitionen bis 13 % des steuerlichen Gewinnes (maximal EUR 100.000) als fiktive Betriebsausgabe berücksichtigt. Unabhängig davon besteht zusätzlich die Abschreibungsmöglichkeit des jeweiligen Wirtschaftsgutes vom vollen Betrag.