Regieleistungen: Arten, Dokumentation und Kosten
Regieleistungen sind all jene Leistungen, die nach Zeitansätzen oder als pauschalierte Stundenlohn-Arbeiten abgerechnet werden. Gerade am Bau kommt dies recht oft vor. Hier alles zu den Arten, der Dokumentation und den Kosten für Regieleistungen am Bau.
Unter Regieleistungen werden jene Leistungen verstanden, welche nach Zeitansätzen bzw. als Stundenlohn-Arbeiten vom Profi auf der Baustelle abgerechnet werden und nicht geplant bzw. vorhersehbar waren. Darunter fallen zum Beispiel Lohnanteile, Geräteeinsatz, Transportleistung, Material-Lieferungen (”mit Regiezuschlag”) und so weiter. Die ÖNORM B2110 regelt in Österreich die Durchführung von Regieleistungen. Im Gegensatz zu Pauschalpreisen oder Einheitspreisen, bei denen der Preis im Voraus festgelegt wird, basieren Regieleistungen immer auf den tatsächlich geleisteten Stunden oder Tagen sowie den entsprechenden Kosten für die benötigten Ressourcen. Regieleistungen werden üblicherweise dann eingesetzt, wenn die genaue Menge oder der Umfang der benötigten Arbeiten nicht im Voraus festgelegt werden können oder wenn Änderungen während des Bauprozesses wahrscheinlich sind.
Unterschieden werden zwei Arten von Regieleistungen: einerseits die angehängten Leistungen andererseits die selbstständigen Leistungen. Hier die Erklärung:
Angehängte Regieleistungen
Angehängte Regieleistungen sind zusätzliche Leistungen, die nicht extra vergeben werden, sondern bereits im Bauvertrag als Einheits- oder Pauschalpreise als Zusatzleistungen vereinbart sind und typischerweise während des Bauprozesses entstehen. In den Leistungsverzeichnissen werden für die häufigsten dieser Tätigkeiten feste Preise festgesetzt (Facharbeiterstunden zum Beispiel). Angehängte Re (z.B. 10 Std. Facharbeiter).Beispielsweise könnten angehängte Regieleistungen zusätzliche Arbeiten sein, die aufgrund von unvorhergesehenen Problemen oder Änderungen im Projektumfang erforderlich sind.
Selbstständige Regieleistungen
Diese hingegen werden gesondert mit einem selbstständigen Vertrag vergeben. Im Gegensatz zu angehängten Regieleistungen sind selbständige Regieleistungen von Anfang an als separate Aufträge konzipiert. Ein typisches Beispiel für selbständige Regieleistungen ist die Instandhaltung oder Reparatur von bestehenden Strukturen, die nicht Teil des ursprünglichen Bauauftrags waren und unvorhergesehen auftreten.
Regieleistungen dürfen auch dann, wenn sie im Angebot (sinnvollerweise als Stundensätze) vorgesehen sind, nur ausgeführt werden, wenn sie vom Bauherrn (Auftraggeber) im Einzelfall angeordnet werden. Empfohlen ist, die Regieleistungen immer noch vor der Durchführung von der ausführenden Firma bekanntgeben und vom Bauherren ausdrücklich freigeben bzw. beauftragen zu lassen.
Dokumentation von Regieleistungen
Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen, verbrauchten Materialien etc. sind in so genannten Regiescheinen täglich vom Ausführenden zu dokumentieren und dann dem Bauherrn (Auftraggeber) zur Gegenzeichnung vorzulegen. Grundsätzlich sollte sich der Bauherr vorbehalten, auch noch im Zuge der Rechnungs-Prüfung bereits anerkannte Regieleistungen neuerlich zu prüfen.
Kosten für Regieleistungen
Bei der Verrechnung von Regiearbeiten sollte vereinbart werden, dass - ungeachtet der Kategorie der von der ausführenden Firma eingesetzten Arbeitskräfte - diese entsprechend der zu leistenden Arbeitskategorie vergütet wird. Wenn also z. B. ein Polier die Arbeit eines Hilfsarbeiters erledigt, so ist dies nach der Leistung als Helferstunde und nicht als Polierstunde zu verrechnen.