Zuleitungen und Abflussrohre im Zuge der Sanierung überprüfen
Im Zuge einer Gebäudesanierung müssen auch die Wasseranschlüsse, sprich die Zu- und Ableitungsrohre, geprüft und dokumentiert werden. Reichen Dimension und Lage nicht aus, muss baulich ergänzt werden.
Jedes Objekt, auch eines dessen Sanierung bzw. Adaptierung erst geplant ist, muss über die gewünschten und erforderlichen Wasseranschlüsse in ausreichender Dimension und Lage verfügen. Die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen, sämtliche Stränge und Leitungen etc. sind daher genau zu erheben und die Ergebnisse schriftlich in entsprechenden Plänen zu dokumentieren.
Wer ist zu kontaktieren?
Soll ein Gebäude adaptiert oder saniert werden, ist ein An- oder Zubau geplant, dann ist der Wasseranschluss im Normalfall bereits vorhanden. Mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen ist in diesem Fall lediglich zu klären, in welchem Zustand der Anschluss ist, welche Dimension zur Verfügung steht und ob diese für das Bauvorhaben ausreichend bemessen ist. Um die Anlage neu in Betrieb zu nehmen und natürlich auch auf Ihren Namen anzumelden, sollten Sie sich mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen.
Mit den HaustechnikkonsulentInnen sind die Erfordernisse für das adaptierte Objekt zu klären und evt. erforderliche Maßnahmen zur Verstärkung/Erneuerung/Sanierung der Haustechnikanlagen inklusive aller zugehörigen Teile festzulegen.
Bei den Ver- und Entsorgungsträgern ist entsprechend zu erheben, ob und in welchem Umfang die gewünschten bzw. erforderlichen Verstärkungen bzw. Erhöhungen der Anschlusswerte möglich sind. Nach Stellung der entsprechenden Anträge werden meist die hiermit verbundenen Kosten („Ergänzungen“) vorgeschrieben.
Abstimmung von Aufgrabungen im öffentlichen Bereich
In städtischen Gebieten, wo im Straßenbereich besonders viele verschiedene Leitungen verlegt sind, ist es angebracht, vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Gemeinde nachzufragen, ob im betroffenen Bereich in naher Zukunft Aufgrabungs- oder sonstige Baumaßnahmen geplant sind. Ist dies der Fall, kann es zu einem Stopp Ihrer Bautätigkeiten kommen, da andere Firmen diese Termine vorreserviert haben. Achtung: Erfolgt diese Klärung nachdem mit dem Bau begonnen wurde und ergibt sich daraus ein Baustillstand, so müssen Sie als BauherrIn diese Kosten tragen!