Barrierefreier Gebäudezugang
Der barrierefreie Zugang zum Gebäude ist das Um- und Auf: Kann man sich im Inneren vielleicht auch mit der unterschiedlichen Adaptierung einzelner Räume arrangieren, so dürfen beim Zugang keinerlei Kompromisse gemacht werden.
Jede auch noch so perfekt auf Barrierefreiheit ausgerichtete Wohneinheit ist das Geld nicht wert, wenn nicht auch der Gebäudezugang ebenso unproblematisch gestaltet ist. Dies beginnt bereits beim Parkplatz, von wo aus das Gebäude stufenlos erreichbar sein muss. Das heißt, dass etwaige Schwellen eine Höhe von 2,5 cm nicht überschreiten dürfen.
Parkplatz
Dieser muss eine Mindestbreite von 3,50 m haben, empfohlen sind aber 3,80 m. Es sollte sichergestellt werden, dass die Einfahrt in den Stellplatz sowohl vorwärts als auch rückwärts möglich ist, da die behinderte Person sowohl Fahrer als auch Beifahrer sein kann.
Wege
Zugangswege sollten über eine Mindestbreite von 1,50 m verfügen, um Passieren und Wenden sowohl mit Rollstühlen als auch mit Kinderwägen zu ermöglichen. Steigungen sollten grundsätzlich vermieden werden, dürfen aber jedenfalls ein Gefälle von 6 % nicht überschreiten. Sollte auch dies nicht durchgängig möglich sein, sind Handläufe dringend empfohlen.
Eingang
Die Türlichte sollte idealerweise 90 cm betragen, der Türanschlag schwellenlos sein. Auf beiden Seite der Türe sollte eine 1,20 m tiefe Bewegungsfläche vorhanden sein. Wichtig ist auch, dass die Tür ohne allzugroßen Kraftaufwand betätigt werden kann.
Für Gehwege und Eingangsbereiche (wie auch für alle Bodenbeläge im Haus) gilt: Sie sollten hart, eben und befahrbar sein.
RollstuhlEin Standardrollstuhl hat die Maße Breite: 70 cm, Länge 115 cm, Höhe 100 cm und benötigt einen Mindestdrehraum für 180 Grad von ca. 150 cm (Bewegungsraum in Gängen, Räumen, Bäder, in 2-zeiligen Küchen, etc.). Dementsprechend breit müssen Türen, Zugänge und Parkplatze sein. |