Der barrierefreie Hauseingangsbereich
Gute Beleuchtung, kaum Steigung, hilfreiche Handläufe und vor allem ausreichend Platz. Schon bei Ihrem Hauseingang sollte die Barrierefreiheit beginnen.
Der Parkplatz oder Garage selbst sollte eine Mindestbreite von 3,50 Metern aufweisen, empfohlen sind aber 3,80 Meter. Es sollte sichergestellt werden, dass die Einfahrt in den Stellplatz sowohl vorwärts als auch rückwärts möglich ist, da die behinderte Person sowohl Fahrer als auch Beifahrer sein kann. Zugangswege sollten über eine Mindestbreite von 1,50 Meternb verfügen, um das Passieren und Wenden sowohl mit Rollstühlen als auch mit Kinderwägen zu ermöglichen.
Steigung und Belag
Muss ein Höhenunterschied überbrückt werden, darf das Gefälle sechs Prozent nicht übersteigen. Ab etwa vier Prozent Steigung sind bereits ein Handlauf und eine Absturzsicherung zu empfehlen. Der Belag sollte möglichst rutschfest und ohne große Fugen verlegt sein, sodass man beispielsweise mit dem Kinderwagen oder einer Gehhilfe nicht einsinken oder in den Fugen hängen bleiben kann.
Handläufe
Rollstuhlfahrer würden einen beidseitigen Handlauf bevorzugen. Handläufe bei Stiegen und Rampen sollten immer 90 bis 100 cm hoch montiert sein und an den Enden wenigstens noch 40 cm weitergeführt werden. Ergonomisch gut zu umfassen sind sie mit einem Durchmesser von 3,4 bis 4,5 cm und etwa 4 cm von der Wand entfernt.
Alternativer Stiegenaufgang
Ist aus topografischen Gründen ein ebener Zugang nicht möglich und muss ein beleuchtbarer Stiegenaufgang eingeplant werden, sollte dieser in seiner Geometrie so gestaltet sein, dass die Treppen leicht zu ersteigen sind. 18 cm gelten als bequeme Treppenhöhe. Daraus ergibt sich eine Auftrittbreite von 27 cm.
Das Treppenpodest vor dem Eingang sollte überdacht und windgeschützt sein sowie wenigstens 1,5 x 1,5 m groß sein, um beispielsweise mit einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl reversieren zu können. Für Rollstuhlfahrer muss in diesem Fall auch ein Hebelift gebaut werden.