Technische & geschäftliche Oberleitung durch Architekten
Technische und geschäftliche Oberleitung beraten und Vertreten den Bauherren bei der Planung, Verhandlung mit Fachleuten und der Ähnlichem, sorgen aber auch für das Zusammenstellen von Unterlagen sowie Aufstellung und Einhaltung des Zeitplans.
Technische Oberleitung
Die “Technische Oberleitung” beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Beratung und Vertretung des Auftraggebers bei den Belangen der Planung, die Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen, mit der Planung in Zusam¬menhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, Aufstellen eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes, Koordinieren und Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Überprüfung und Freigabe von Werkstattplänen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten
Geschäftliche Oberleitung
Die “Geschäftliche Oberleitung” (GO) beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Durchführung der Ausschreibung, Einholen der Angebote, Überprüfung und Wertung der Angebote, klärende Gespräche mit den Bietern, Mitwirkung an der Auftragserteilung. Aufstellung eines Zeit und Zahlungsplanes, Feststellung der anweisbaren Teil und Schlußzahlungen unzter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht und Kostenfeststellung nach ÖNORM B 1801 - 1.
Künstlerische Oberleitung
Unter der Künstlerischen Oberleitung des Planers bzw. Architekten versteht man die Mitwirkung an der Oberleitung der Bauausführung in Hinblick auf die Überwachung der Herstellung unter Berücksichtigung des Entwurfes und der Gestaltung.
Baukunst: Im Zuge des Bauablaufes und auf der Baustelle werden laufend Entscheidungen erforderlich und getroffen, welche sich auch auf das Aussehen Ihres Bauwerkes auswirken. Damit in diesem Bereich Ihr Planer bzw. Architekt den Entwurfsgedanken umsetzen kann ist die “Künstlerische Oberleitung der Bauausführung” erforderlich
Gestaltungsregie: Unter der Künstlerischen Oberleitung des Planers bzw. Architekten versteht man die Mitwirkung an der Oberleitung der Bauausführung in Hinblick auf die Überwachung der Herstellung unter Berücksichtigung des Entwurfes und der Gestaltung.
Premierenvorbereitung: Dies umfasst auch die letzten Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis hin zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.
Kostenüberwachung
Die GO beschäftigt sich also mit sämtlichen Aspekten der Kostenüberwachung in Wahrnehmung der Interessen des Bauherren. Es wird eine Kostenevidenz geführt, Monatsberichte erstellt und nach Zahlungsplan und Erhalt der geprüften Teilrechnungen dem Bauherren die Teilzahlungsrechnungen der Firmen weitergeleitet.
Stellt sich währen der Bauphase heraus, daß Nachtragsangebote erforderlich sind, werden diese von der GO bearbeitet. Nachdem eine Firma ihre Arbeit beendet und die Bauüberwachung die Schlußrechnung geprüft hat, übernimmt die TGO die Daten in ihre Kostenüberwachung und leitet die Schlußrechnung an den Bauherren weiter.