Fertighaus: Was wird wann bezahlt?
Wenn es um die Zahlungsmodalitäten für Ihr neues Haus geht, ist mitunter Vorsicht geboten. Sie sollten schon bei Vertragsabschluss auf einen Zahlungsplan bestehen, der keine unseriösen Verpflichtungen enthält.
Was die Eigenheimfinanzierung betrifft, erhält man jede Menge schlüssiger Informationen. Wenn es aber um die Zahlungsmodalitäten geht, werden die Auskünfte oft schwammig und mitunter undurchschaubar. Dabei zeigt sich gerade in diesem Belang, ob Sie dem Fertighausunternehmentrauen können. Ein seriöser Anbieter legt Ihnen einen klaren Zahlungsplan vor. Vorsicht ist geboten, wenn es um das Zahlen selbst geht. Denn leider gibt es da draußen durchaus auch unseriöse Firmen, die Zahlungen in nicht gerechtfertigter Höhe zu einem nicht gerechtfertigten Zeitpunkt verlangen. Um für beide Vertragspartner eine faire Basis zu schaffen, gibt es Empfehlungen vom Österreichischen Fertighausverband, an die sich alle seriösen Anbieter halten.
Wann wie viel zahlen?
Die Anzahlung für ein Fertighaus sollte maximal 10 % des Kaufpreises betragen. Fällig wird die Anzahlung entweder bei Vertragsunterzeichnung oder sobald die Behördenunterlagen fertiggestellt sind und übergeben werden können. Diese Modalitäten entsprechen den Anforderungen der Konsumentenschutzorganisationen. Einige Mitglieder des Fertighausverbandes unterbieten diese Empfehlungen und verlangen nur 5 bis 7 % Anzahlung. Danach tritt die Fertighausfirma mit Materialkosten und Arbeitsleistung in Vorleistung. Erst wenn die Fertigteile auf der Baustelle angeliefert sind, aber noch vor Montagebeginn wird eine Teilzahlung, meist in Höhe von etwa 40 bis 45 % des vereinbarten Kaufpreises fällig. Sobald das Haus errichtet und „witterungsdicht“ ist, wird die nächste Tranche fällig. Wieder sind etwa 40 % zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Aufbau inklusive Estrich abgeschlossen, sämtliche Wände stehen, sind verrohrt, verputzt und ausgemalt, Fenster und Türen sind eingebaut und das Dach ist gedeckt. Jetzt wird das Haus so komplettiert, wie es im Vertrag vereinbart wurde, Böden werden verlegt und die Sanitärräume fertiggestellt. Die restlichen rund 10 % des Kaufpreises sind bei Übergabe des Schlüssels zu bezahlen.
Zahlung nach Leistung
Je nach Vereinbarung wird meist ein Betrag von etwa 5.000 Euro als Haftrücklass für allfällige Gewährleistungsschäden einbehalten. In der Regel sind das drei Jahre. Diese Zahlungsvariante wird „Zahlung nach Leistung“ genannt, und eine Zusammenarbeit mit Hausanbietern, die größere An- oder Teilzahlungen verlangen, sollten Sie grundsätzlich gar nicht in Betracht ziehen. Ein Rücktrittsrecht gibt es übrigens grundsätzlich nur, wenn es sich um einen sogenannten Fernabsatz (z. B. Bestellung per Internet) oder ein Haustürgeschäft (Vertreter kommt uneingeladen zu Ihnen nach Hause) handelt. Andernfalls ist beim Kaufrücktritt innerhalb einer Woche bereits eine Stornogebühr zu entrichten.