Eine eventuelle Aufzugsanlage in Ihrem Wohnhaus sollte behindertengerecht ausgeführt werden. Aus den Normen ergeben sich u.a. folgende Punkte, die beachtet werden müssen:
- der Aufzug muss stufenlos erreichbar sein,
- die Kabinenfläche muss min. 110 x 140 cm betragen,
- die automatische Kabinentüren müssen min. 85 cm lichter Breite besitzen
- das oberste Bedienungselement darf nicht höher als 130 cm situiert werden
- die freie Fläche vor dem Aufzug sollte min. 150 cm Tiefe betragen
Der optische Eindruck einer Aufzugsanlage wird vor allem durch die Aufzugskabine, Aufzugstüren und der Art des Aufzugsschachtes bestimmt. Die farbliche Gestaltung der Oberflächen oder eine Edelstahlausführung in Kombination mit Glas sind eine Frage des individuellen Geschmacks und der Brieftasche.
Aufzugsschacht
Jeder Schacht muß vollständig von vollwandigen Wänden, Boden u. Decke umwehrt sein und alle Teile müssen aus nicht brennbaren, dauerhaften Materialien bestehen. Er kann als geschlossene Konstruktion vom Baumeister oder auch vom Schlosser als Stahl-Glas-Konstruktion ausgeführt werden.
Die erforderlichen Höhen bzw. Maße von Schacht, Schachtkopf und Schachtgrube sind von mehreren Daten wie Kabinenhöhe, Kabinengrundfläche, Sicherheitsquader, Geschwindigkeit, Tragkraft, Lage des Triebwerksraums und Konstruktion des jeweiligen Aufzugs abhängig.
Im Schacht sind unter Beachtung der Brandabschnitte nur folgende Öffnungen zulässig: Schachttüren, unerlässliche Wartungs- u. Nottüren, Gas-, Rauch- u. Entlüftungsöffnungen sowie erforderliche Durchbrüche zu Triebwerks- u. Rollenräumen.
Triebwerksraum
Bei Seilaufzügen kann das Triebwerk grundsätzlich über/neben/hinter/unter dem Schacht angeordnet werden, sowie bei triebwerksraumloser Ausführung im Schacht. Jedoch ist weiterhin die gebräuchlichste Anordnung die mit dem Triebwerksraum oben über dem Schacht. Bei hydraulischen Aufzügen kann der Triebwerksraum flexibel, auch vom Aufzugsschacht entfernt (bis 7m), angeordnet werden.
Aufzugstüren (Kabinen- und Schachttüren)
Die gesetzlich vorgeschriebenen getrennten Kabinen- und Schachttüren werden vom Aufzugshersteller zur Kabine passend angeboten. Der Einsatz von automatischen Schiebetüren für Fahrschacht und Kabine ist heute selbstverständlich, wobei diese Türen als einseitig öffnende Teleskopschiebetüren oder als zentralöffnende Schiebetüren ausgeführt werden können.
Liftwart
Vom Eigentümer / Von den Miteigentümern eines Personenaufzuges ist mit der Aufzugsbetreuung und der Notbefreiung ein Aufzugswärter (oder ein Betreuungsunternehmen) zu beauftragen. Für Aufzüge, die täglich 24 Stunden in Betrieb stehen, darf nicht (nur) ein einziger Aufzugswärter beauftragt werden.
Die Novelle zum Wiener Aufzugsgesetz schreibt vor, dass bei Pannen rund um die Uhr eine Notbefreiung innerhalb von 30 Minuten vor Ort eintreffen muss und sieht regelmäßige Kontrollen vor - diese Aufgaben können von einem einzigen Aufzugwart pro Aufzug nicht erfüllt werden. Wird ein Betreuungsunternehmen mit der Aufzugsbetreuung oder der Notbefreiung beauftragt, muss unter anderem der Aufzug an ein Fernnotrufsystem angeschlossen sein.
Aufzug-Zulassungsprüfung
Der TÜV Österreich ist "Zugelassene Prüfstelle für Aufzüge" und als "Notifizierte Stelle" in der EU registriert. Die TÜV-Prüfung umfasst u.a. folgende Elemente:
- Fangvorrichtungen
- Vorrichtungen gegen unkontrollierte Aufwärtsbewegung des Fahrkorbs
- Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Elektrische Sicherheitsschaltungen
- Hydraulische Sicherheitsbauteile
- Fernüberwachungssysteme
- sowie komplette Aufzugsanlagen
Zusätzlich gibt es eine Reihe von Berechtigungen als zugelassene Prüfstelle, welche vor allem während des Betriebes einer Anlage relevant sind, wie z. B.: Schallschutzprüfungen, Funkstörspannungsmessungen, Messung von Gewicht und Treibfähigkeit, Ultraschallprüfung von Triebwerkswellen uvm.
Die Aufzugsanlage muss vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen vom TÜV überprüft werden. Auch empfiehlt sich ein Wartungsvertrag, der vom Hersteller der Aufzugsanlage sicherlich gerne angeboten wird.