Der Bauleiter stellt die örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers einschließlich der Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle. Er sorgt für die Einhaltung der Bauzeitplanung, führt das Baubuch und koordiniert die Handwerker und Professionisten, und insbesondere
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, sowie Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen.
- Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
- Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, sowie Abnahme der Bauleistungen
- Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
Eine weitere Tätigkeit des Bauleiters stellt die Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel dar.
Kosten eines Bauleiters
Nach der Gebührenordnung für Architekten (GOA) ist die Entlohnung für Bauleitung genau geregelt. Sie reicht von 4,35% bis 5,35% der Nettoherstellungskosten bei einem Einfamilienhaus.