Bleirohre © D Russell 78/Shutterstock

Bleirohre im Mietrecht

Die Rechtslage ist eindeutig. Beeinträchtigen Bleirohre im Inneren eines Hauses das Trinkwasser, unterliegen die VermieterInnen einer grundsätzlichen Behebungspflicht. Eine Mietminderung bei Nichtbeachtung ist möglich.

Der OGH definiert wie folgt: "Sind Bleirohre im Inneren des Hauses für eine Trinkwasserkontamination ursächlich, so trifft den Vermieter grundsätzlich eine Behebungspflicht unabhängig davon, ob es sich um Leitungen im Mietobjekt selbst oder Leitungen in den allgemeinen Teilen des Hauses handelt." Wichtig dabei ist aber natürlich festzuhalten, dass die so genannte Erhaltungspflicht der VermieterInnen nur dann greift, wenn die Bleirohre im betreffenden Haus sind und nicht etwa das öffentliche Leitungsnetz von Gemeinde oder Stadt noch Bleirohre enthält.

Warum ist Blei gefährlich?

Blei ist ein Nervengift, welches einschränkende Wirkung auf die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung haben kann. Besondere Vorsicht ist bei Schwangeren, Kindern, chronisch Kranken und immungeschwächten Personen und Ungeborenen geboten. In Österreich gelten klare gesetzliche Grenzwerte. Werden diese Werte überschritten, darf das Wasser auch nicht mehr getrunken werden.

Was tun bei bleihältigem Wasser?

Laut ExpertInnen ist besonders das Standwasser hoch belastet, Sie sollten also unbedingt morgens und nach längerer Abwesenheit das Wasser ein paar Minuten rinnen lassen, bevor Sie es konsumieren. Aber: Das bietet natürlich keine Lösung auf Dauer. Auch spezielle Filter minimieren das Problem nur marginal. In Wirklichkeit müssen Bleirohre einfach ausgetauscht werden, um eine Belastung des Trinkwassers zu vermeiden.

VermieterIn muss handeln

Laut Gesetz haben EigentümerInnen von Immobilien, in denen noch Bleirohre verlegt sind, die Rohre im Rahmen der Pflicht zur Instandsetzung der Immobilie auszutauschen. Dieser Austausch wird übrigens nicht als Modernisierungsmaßnahme bewertet, die Kosten dafür sind also auch nicht umlegbar. Werden die Rohre nicht ausgetauscht, so sollten Sie sich an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Von dieser Stelle können EigentümerInnen zum Austausch behördlich verpflichtet werden.

Mietminderung möglich

Grundsätzlich liegt bei einer Überschreitung des Blei-Grenzwertes eine Gesundheitsgefährdung und damit ein Mangel der Mietsache vor. Als MieterIn dürfen Sie also eine Mietzinsreduktion - nach momentaner Rechtslage zwischen 5 und 10 Prozent, im Einzelfall höher - verlangen. Das bestätigt auch ein Urteil des OGH aus dem Jahr 2006. Ein Mieter war gezwungen, Trinkwasser in seine Wohnung zu schaffen, da das Wohnungswasser zu hohe Bleiwerte aufwies. Das Gericht sprach dem Klagenden damals eine Reduktion des Mietzinses von 10 Prozent zu. Eine höhere Mietzinsminderung kam nach Ansicht des OGH "im Allgemeinen nicht in Betracht."

 

AutorIn:
Datum: 25.05.2016
Kompetenz: Recht

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