Baumeisterarbeiten im Dachbereich
Der Baumeister kann, je nach Art und Konstruktion des Bauwerkes, auch im Dachbereich noch Leistungen erbringen, bei Flachdächern z.B. die Tragkonstruktion oder Gefällebetone, bei herkömmlichen geneigten Dächern z.B. die Giebelwände, Kniestockmauern etc.
Der Baumeister kann, je nach Art und Konstruktion des Bauwerkes, auch im Dachbereich noch Leistungen erbringen.
Dabei können z.B. folgende Arbeiten vom Baumeister erbracht werden:
- Bei Flachdächern z.B. die Tragkonstruktion, Attikawände, Gefällebetone etc.
- Bei herkömmlichen geneigten Dächern z.B. die Giebelwände, Kniestockmauern etc.
- Beton-Fertigteile (Stützen und Träger, Deckenelemente, Fassadenelemente, Stiegen, Sonderteile)
- Gerüstarbeiten (Arbeits- und Schutzgerüste, Fahrbare Gerüste)
- Mauer- und Versetzarbeiten
- Rauch-, Abgas- und Lüftungsfänge
- Abdichtungen gegen Feuchtigkeit
- Wärmedämmungen
- Regieleistungen
- Baureinigung
Achtung:
Weisen Sie die Baufirma nochmals schriftlich darauf hin, dass sämtliche Auflagen (behördliche Auflagen, Vorschriften betr. Arbeitnehmerschutz, statische Auflagen usw. insbesonders aber Sicherungsmaßnahmen) unbedingt einzuhalten sind. Kommt es zu Unfällen oder Schäden kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, Sie hätten die ausführende Firma nicht ausdrücklich darauf hingewiesen.