2024 gibt's noch mehr Geld für die Sanierung
Sie haben Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus umfassend thermisch saniert? Dann nutzen Sie unbedingt die bundesweite Förderaktion: statt wie bisher 14 000 Euro gibt es jetzt bis zu 42 000 Euro! Hier alle Infos zu Voraussetzungen und Antragstellung.
Im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive und der dazugehörigen Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas" wird die Gebäudesanierung und der Heizungstausch finanziell unterstützt. Ab 2024 gibt's sogar noch mehr Geld: Der Bund verdreifachte die Förderungspauschale für die thermische Gebäudesanierung. Pro Quadratmeter winken 300 Euro Fördergeld.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Einen Förderantrag können auf privater Seite ausschließlich Eigentümer bzw. Miteigentümer, Bauberechtigte und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mieter von Reihenhäusern stellen. Für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen gibt es eine separate Fördermöglichkeit. Details dazu finden Sie hier!
Was wird bei der Sanierung gefördert?
Es werden umfassende thermische Sanierungsmaßnahmen und Einzelbauteilsanierungen an privaten Wohngebäuden gefördert, die älter als 15 Jahre sind.
Zu den geförderten Sanierungsmaßnahmen zählen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Wie viel Geld bekomme ich für die Gebäudesanierung?
Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 01.01.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9000 und 42 000 Euro. Für eine umfassende Sanierung nach dem klima:aktiv-Standard gibt's bis zu 42 000 Euro, für umfassende Sanierungen ("guter Standard") bis zu 27 000 Euro und für Teilsanierungen, die eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent erzielen, maximal 18 000 Euro. Wird für mindestens 25 Prozent der gedämmten Fläche Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, gibt's zusätzliches Geld. Maximal jeodch werden 50 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten übernommen. Zusätzlich zur Bundesförderung können Sie - sofern angeboten - eine separate Förderung in Ihrem Bundesland beantragen. Hier mehr.
Wie komme ich zur Förderung?
Die Antragstellung ist seit 03.01.2023 ausschließlich online möglich. Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen abzuschließen. Finanziell unterstützt werden nur Leistungen, die ab 1.1.2023 erbracht wurden. Förderanträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.12.2024.