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Barrierefrei: Neue Infoblätter als Planungshilfe

Orientierungshilfe, Planungsinstrument und umfassende Empfehlung – Die neuen, technischen Informationsblätter zum barrierefreien Planen und Bauen von WKO und Ministerium sollen die praktische Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorantreiben.

Wie breit muss der Gehsteig sein? Was sind taktile Bodenleitlinien? In welcher Höhe sollte der Toilettensitz angebracht werden? Das neue Bundesbehindertengleichstellungsgesetz wirft vor allem für PlanerInnen und BauherrInnen viele Fragen auf. Antwort auf diese und zahlreiche weitere Fragen geben nun die neuen digital zugänglichen Informationsblätter, die von den WKÖ-Bundessparten Tourismus und Handel, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und dem "Netzwerk barrierefrei". Als praxistaugliches Planungsinstrument für barrierefreies Bauen sollen sie Umsetzungsschwierigkeiten aus dem Weg räumen; die leicht zugänglichen Anleitungen sollen Unsicherheiten beseitigen und so barrierefreies Bauen leichter umsetzbar zu machen.

Hilfestellung bei komplexen Normen

Die Informationsblätter bauen auf der Normenreihe ÖNORM B 1600ff auf und veranschaulichen den Unternehmen, wie bauliche Barrierefreiheit in der Praxis auszusehen hat. Anhand textlicher Beschreibungen sowie Grafiken und Fotos werden die oft komplexen und technischen Normen verständlich dargestellt und bieten so für Fachkräfte, Verantwortliche und Laien eine anwendbare Orientierungshilfe, wie bauliche Barrierefreiheit in der Praxis auszusehen hat.

Knackpunkt: Umsetzung

Die Präsentation der neuen Orientierungshilfen erfolgt zu einem denkbar kontroversen Zeitpunkt, sorgte doch die Umsetzbarkeit des Behindertengleichstellungsgesetzes schon seit Wochen für Diskussionsstoff in den österreichischen Medien. Fakt ist: Schon seit 1. Jänner 2016 müssen körperlich behinderte Menschen ohne Hindernis in alle öffentlich zugänglichen Gebäude gelangen können, so besagt es das Gesetz. Von dessen lückenloser Umsetzung ist man jedoch weit entfernt, trotz Auslaufen der letzten Übergangsfrist mit Beginn dieses Jahres sei "noch Einiges zu tun", so Behindertenanwalt Erwin Buchinger im Jänner bei einer Pressekonferenz.

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Archivmeldung: 07.03.2016

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