Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Eltern haben kürzlich in Wien eine Eigentumswohnung gekauft in der ich und meine Geschwister während des Studiums wohnen sollen. Bis aber meine Geschwister zu studieren beginnen sollen deren Zimmer vermietet werden (und somit eine WG entstehen).
Wie läuft das rechtlich ab? Ist ein schriftlicher Vertrag zu unterzeichnen? Wonach müssen Einkünfte aus dieser Quelle versteuert werden?
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30. August RA Michael Gruner: Profi
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Wir haben Räumlichkeiten in unsaniertem Zustand gemietet zu relativ günstigem Mietzins, eben weil wir selbst renovieren. Nun stellt sich heraus, dass der Kamin undicht ist und abgedichtet werden muss, bevor wir eine neue Therme anschließen können.
Wer trägt dafür nun die Kosten? Wir, weil wir zugestimmt haben, die Räume im besichtigten Zustand unsaniert zu übernehmen oder der Vermieter, weil wir nicht absehen konnten, dass der Kamin undicht ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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27. August RA Michael Gruner: Profi
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Hallo
ich konnte nicht mehr in meine Wohnung weil das Schloss nicht mehr sperrte (um 2 Uhr Nachts). habe einen Schlosser gerufen und dieser hat das komplette Schloss samt Innenleben getauscht da es laut ihm alt und defekt war.
lt. meinem Wissen ist der Vermieter für SChäden an der Eingangstüre zuständig.
Mein Vermieter meint weil ich die Wohnung gemietet habe muss ich die Kosten dafür tragen.
Das sehe ich nicht ein. Wenn ich ausziehe hab ich davon gar nix.
Was kann ich meinem Vermieter schreiben damit er mir die Kosten von 300 Euro zurück erstattet.
Vielen Dank und Beste Grüße
Franziska
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21. August RA Michael Gruner: Profi
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Guten Tag,
wir sind gerade dabei, nach fünf Jahren aus unserer Mietwohnung auszuziehen. Dabei handelt es sich um eine privat gemietete Eigentumswohnung in einem von einer Wohnbaugenossenschaft errichteten und verwalteten Haus.
Vor drei Jahren wurde das Haus thermisch saniert und der Lift erneuert.
Im Sommer 2008 wurden die Betriebskosten um ca. 100 EUR erhöht. Bei der Abrechnung, die ich vom Vermieter erhalten habe, ist dabei der Punkt Annuitäten hinzugekommen - es muss sich also um Rückzahlungen im Zuge der Sanierung handeln (das wurde mir auch vom Vermieter bestätigt).
Der Vermieter hat weiters anschließend auf Indexanpassungen der Miete verzichtet, die aber im Vergleich dazu weit geringer ausgefallen wären.
Meine Fragen: Handelt es sich dabei überhaupt um Betriebskosten? Hätte das der Vermieter nicht aus der Miete selbst tragen müssen?
Und wenn ja, habe ich im Nachhinein die Möglichkeit, das zu viel bezahlte Geld zurückzufordern?
Danke & beste Grüße,
Josef
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16. August RA Michael Gruner: Profi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
BITTE helfen Sie mir: ich habe russische Staatsbürgerschaft, bin mit einem Österreicher verheiratet und wir wohnen in Österreich. Er hat 3 volljährige Kinder in Österreich, ich habe eine volljährige Tochter in Moskau. Ich, trotz meiner moskauer Universitätsausbildung und 10 Jahre Arbeitserfahrung in einer deutschen Firma in Moskau (Beiersdorf, NIVEA)kann in Ö. KEINE (!) Arbeit finden. Diese Woche kaufen wir ein Haus. Mein Mann nimmt dafür Kredit für 21 Jahre. Ich, sobald ich einen Job bekomme, werde an der Auszahlung teilnehmen (es wird ca. 1/3 sein). meihn Mann (und SEIN Freund Anwalt) bieten mir die Variante "Recht auf Wohnen" an. Als Eigentümer wird NUR mein Mann ins Grundbuch eingetragen. Ich will im Fall der Scheidung das von mir ausgezahltes Anteil (im Zeitwert) bekommen, oder, in meinem Todesfall soll das MEINE Tochter bekommen. Ich will auch nicht, im Todesfall meines Mannes, von seinen 3 Kindern aus dem Haus rausgeschmissen werden. Bitte, klären Sie mich: bin ich WIRKLICH gesichert /geschützt bei der Variante "Recht auf Wohnen"? Oder was würden Sie empfehlen? Der Kaufvertrag soll schon diese Woche unterschrieben werden. ich glaube Ihnen. Bitte helfen Sie mir. Danke...
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16. August RA Michael Gruner: Profi
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17. August RA Michael Gruner: Profi
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16. August Veronika: Profi
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Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Mutter hat Ihren Zweitwohnsitz in Wien. Den Hauptwohnsitz hat sie in Bgld. Sie wurde von einer 24 Stunden Hilfe in Bgld betreut wo es große Probleme gab. Meine Mutter übersiedelte nach Wien, da ich als Tochter seit langer Zeit in Wien lebe und noch berufstätig bin ist es unmöglich nach Bgld zu übersiedeln. Ich betreue meine Mutter in Wien mit der Unterstützung eines Sozialen Vereines was hervorragend funktioniert. Mir wurde nahe gelegt meine Mutter in Wien vom Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz umzumelden. Es stellt sich die Frage, verliert meine Mutter die Fruchtgenussrechte in Bgld wenn sie Ihren Hauptwohnsitz nach Wien verlegt und den bisherigen Hauptwohnsitz in Bgld als Zweitwohnsitz meldet?
liebe Grüße
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18. August RA Michael Gruner: Profi
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Liebes Experten-Team!
Wir lösen in naher Zukunft unser Mietverhältnis. In der Küche wellt sich seit einigen Monaten der rund 6 Jahre alte PVC-Boden um die Abwasch (die Küche stammt aus dem 60iger Jahren, Abwasch und Schränke stehen einzeln da, es gibt keine durchgehende Arbeitsplatte, auch gibt es KEINE feste Verbindung der Abwasch zur Wand (Silikon)). -> siehe Foto.
Der Vermieter behauptet, wir haben den Boden kaputt gemacht. Seiner Theorie nach hat da für längere Zeit Wasser gestanden, der Boden hat sich dadurch gewellt. D.h. seiner Ansicht nach, müssen wir für einen neuen Boden aufkommen.
Nun, wie können wir beweisen, dass wir den Boden nicht mutwillig zerstört haben und keine Wasser über längere Zeit dort gestanden hat? In einer Küche wird nun mal mit Wasser gearbeitet, dass der Boden ab und zu Spritzwasser abbekommt, kann man doch nicht ausschließen?
Nun unsere Frage: Müssen WIR beweisen dass wir ordnungsgemäß mit dem Boden umgegangen sind (sprich wir zahlen auch einen Sachverständigen) oder muss der Vermieter unsere Schuld beweisen (sprich er zahlt den SV)?
Falls das Gutachten für uns negativ ausgeht, müssen wir (wie vom Vermieter behauptet) für die Kosten des neuen Bodens aufkommen oder gibt es hier so etwas wie einen Zeitwert?
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Hannes
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09. August RA Michael Gruner: Profi
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Liebe Experten,
Ich habe im Jahr August 2004 eine Wohnung gekauft und habe mich aber erst im März 2006 in dieser Wohnung gemeldet (Hauptwohnsitz)da meine Eltern zwei Strassen unter mir gewohnt haben und ich eigentlich vergessen habe darauf .
Wohne jetzt aber seit Dezember 2004 drinnen.
Sehe ich das so richtig, dass ich somit keine Spekulationssteuer zahlen muss, wenn ich die Wohnung jetzt verkaufen sollte da ich ja mehr als 2 jahre drinnen wohne?
Oder wird diese Steuer schon fällig, weil ich mich nicht von Anfang an gemeldet habe?
Vielen Dank für die Hilfe,
LG Alexander
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05. August Alexander: Profi
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05. August RA Michael Gruner: Profi
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09. August RA Michael Gruner: Profi
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Wir haben für eine Immobilie ein Kaufangebot abgegeben. Es ist ein tolles Grundstück mit einem Gartenhäuschen. Die Maklerin sagte, dass das Gartenhäuschen eigenen Strom, Wasser und Kanal hat.
Eine Woche nach der Abgabe des Kaufangebotes gab es ein Telefonat mit der Maklerin und die erwähnte so ganz nebenbei, dass der Kanal mit dem Nachbarn geteilt wird und somit auch die Kosten. Wir sind daraufhin vom Kaufangebot zurückgetretten, da wir nichts bei einem Nachbarn teilen wollen und schon garkeine Kosten. (teile ja auch nicht meinen Strom etc. mit meinen Nachbarn).
Nun meint die Maklerin wir müssen ihre ganze Provision zahlen und die Verkäufer können uns auch belangen.
Stimmt das?
Meine Meinung ist, dass wir das Kaufangebot unter falschen Tatsachen abgegeben haben.
Bitte helfen Sie mir.
Vielen Dank im voraus,
mit freundlichen Grüßen
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04. August RA Michael Gruner: Profi
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Hallo!
Ich habe folgende Frage. Mein Bruder und ich haben gemeinsam ein Grundstück von unserer verstorbenen Mutter geerbt. Nun möchte ich auf diesem Grundstück ein Haus bauen. D.h. der Grund muss geteilt werden. Nun ist es aber so, dass sich mein Bruder quer legt und die Sache verzögert (er will zz nichts mit dem Grundstück machen). Natürlich werde ich erst einmal veruschen die Sache so zu lösen.
Was kann ich aber tun wenn er sich weiterhin quer legt. WElche rechtlichen Möglichkeiten gibt es.
Danke für eure Hilfe.
lg Thomas
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