Wenn mir der Eigentümer eines Hauses ein (unentgeltliches) Wohnrecht einräumt - kann das dann für mich ein Nachteil sein? Dass ich z.B. bestimmte Beihilfen nicht bekomme, weil das Finanzamt sieht, dass ich ja ein Wohnrecht in dem Haus habe?
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Nach eingehender Besichtigung einer Wohnung haben wir ein befristetes Kaufangebot über den Makler gelegt. Wir wurden daraufhin (noch innerhalb der Kaufanbotsfrist) durch den Makler mündlich und schriftlich (per email) darüber informiert, dass der Preis zu gering sei und wir mit einer Unterzeichung erst rechnen können, wenn wir unser Angebot erhöhen und auch ein neues Angebot legen würden.
Die haben wir als eine Ablehung unseres Kaufanbots gesehen.
Ein weiteres Angebot wollten nicht nicht mehr legen.
Nun ist uns plötzlich aber das vom Verkäufer unterzeichnete Angebot zugeschickt worden.
Meine Frage nun: ist denn jetzt ein Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen?
vielen Dank.
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Sehr geehrte Experten!
Unser Vermieter hat das Schloss der Hoftür (Hof ist allgemein zugänglich)entfernt. Nach einem Gespräch mit einem anderen Mieter ist dies entfernt worden, damit neue Mieter des Zubaus zu uns hineinkönnen und unseren Müllraum mitbenützen können, jetzt ist die Sicherheit unseres Hauses gefährdet. Laut Vermieter darf den Mietern der Zugang zum Müllraum nicht verwehrt werden. Aber unsere Sicherheit darf leiden?
Das Schloss wurde einfach entfernt ohne irgendeine Meldung oder ein Schreiben des Vermieters erst nach anrufen und Mietern wurde es ihnen mitgeteilt, haben wir Mieter keine Rechte? dürfen Vermieter dies so einfach? Zu unserer Liegenschaft gehören jetzt 3 Häuser wobei die beiden anderen Schlösser in ihren Hoftüren haben, und nur dem Hause Zugehörige hineinkönnen, bei uns kann aber jeder hinein, haben wir denn nicht den selben Sicherheitanspruch wie die anderen?
Mit freundlichen Grüßen Kira
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Sehr geehrter Herr Mag. Gruner!
Ich habe eine Wohnung in einer Wohnhausanlage gekauft. Diese Wohnung ist gerade in der Fertigstellung. Dazu habe ich zwei Fragen: Stehen mir als Käufer für dieser Wohnung ein Energieausweis zu? Kann ich diesen vom Bauträger anfordern? Weiters habe ich ein Recht darauf, dass ich die bauphysikalischen Daten der Wohnung vom Bauträger bekomme? Ich meine z. B. U-Werte der Fenster,... ?
MfG
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09. Februar Christoph: User
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In den letzten Monaten sind mehrere Strafanzeigen von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen MAGNUM bzw. deren Geschäftsführer, Dr. Elmar DIRNBERGER eingelangt.
Demnach soll Dr. D. als Hausverwalter zahlreiche Kredite für von ihm vertretene Wohnungseigentümergemeinschaften in deren Namen aufgenommen und die Gelder danach veruntreut haben!
Die Wohnungseigentümer wussten gar nicht, dass die Kredite überhaupt aufgenommen worden waren. Das Geld ist weg und die Bank (eine RAIKA im N von Wien) droht schon mit Klagen!!
Auch sonstige Gelder von Eigentümern sollen durch den Hausverwalter veruntreut worden sein!
Es wird ein Gesamtschaden von über 1 Million (!!!) EURO befürchtet.
Die Strafanzeigen wurden bei der Staatsanwaltschaft Wien zu einem Verfahren aus 2008 dazu genommen. Die Aktenzahl ist
2 St 197/08p . Wenn Sie auch zu Geschädigten zählen, wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft Wien,
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Telefon: +43 (0)1 40127-0
Fax: +43 (0)1 4027911.
Infos können Sie auch an MagnumInfo@gmx.at senden. Wir leiten diese nach einer Prüfung an die Anwälte der Geschädigten weiter.
ES GILT DIE GESETZLICHE UNSCHULDSVERMUTUNG!
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Guten Tag, ich wohne seit einer Woche in einer 60m² Wohnung in Untermiete. Die Wohnung entspricht der Kategorie B (WC am Gang, 4. Stock ohne Lift). Nun habe ich bemerkt, dass nur einer der zwei Gasöfen in der Wohnung funktioniert, und der auch nicht richtig. Weiters funktionieren die zwei hinteren Herdplatten nicht. Wer ist nun für die Reperatur zuständig? MFG, Andrea Belt
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06. Februar RA Michael Gruner: Profi.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Frage bezieht sich auf Immobilienmakler und Alleinvermittlungsauftraege. Im Vertrag heißt es sinngemäß: kauft ein namhaft gemachter Interessent das Objekt(ein Grundstück), so hat der Immobilienmakler Anspruch auf Provision, auch nach Beendigung des Alleinvermittlerauftrages ...
Wer gilt in dem Zusammenhang als Interessent? Sind alle Bau-Firmen, die die Maklerfirma informiert hat bereits "Interessenten"?
Sind Bau-Firmen, die dem Makler sagten "sie haben Interesse", mit denen es dann aber keinerlei Gespräche, Verhandlungen gegeben hat "Interessenten"?
Oder gilt: erst wenn ein konkretes Angebot am Tisch liegt, kann man von Interessent sprechen".
Welche Nachweise muss der Makler erbringen, um von Interessent sprechen zu können?
Hat eine Immobilienfirma, mit der man einen Alleinvermittlungsauftrag hatte, auch Jahre nach Vertragsende Anspruch auf Provision, weil sie behauptet der Käufer sei nur durch sie auf das Objekt aufmerksam geworden
Danke MFG Fr. Marina
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05. Februar RA Michael Gruner: Profi.
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Wir haben ein Anbot für eine Eigentumswohnung unterschrieben. In den endgültigen Verträgen wird im Wohnungseigentumsvertrag ein Kühlaggregat in 6 m Abstand vor unserem Fenster erwähnt, das in den Musterverträgen nicht erwähnt war. Wegen der befürchteten Lärmentwicklung wollen wir wegen falscher und unvollständiger Infomration zurücktreten. Was müssen wir beachten?
Danke für die Antwort
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02. Februar RA Michael Gruner: Profi.
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Meine Mutter hat in meinem Haus in einigen Räumen (ca. 80m²) ein Wohnrecht auf Lebenszeit (im Grundbuch eingetragen). Sie ist 80 Jahre alt und hatte vor 1,5 Jahren mehrere Schlaganfälle und wurde von einer 24 Stundenhilfe ca. 1 Jahr lang bei mir im Haus gepflegt. Nach Familienstreitigkeiten (mit meinen Schwestern) wurde meine Mutter von ihrer Sachwalterin in einem Altersheim untergebracht. Nun fordert die Sachwalterin meiner Mutter (wegen angeblichen Mobbings) eine Abgeltung des Wohnrechtes ein. Ich möchte dies jedoch nicht da ich mir dies finanziell nicht leisten kann. Ich habe mehrfach bekundet das meine Mutter jederzeit das Wohnrecht ausüben kann und sie ist auch gesundheitlich (mit einer Pflegerin) dazu in der Lage. Kann ich zu einer finaziellen Abgeltung des Wohnrechtes gezwungen werden?
Mit freundlichen Grüßen.
Johannes
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01. Februar RA Michael Gruner: Profi.
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sehr geehrter herr mag. gruner,
ich denke daran ein mehrfamilienhaus zu erwerben, in dem sich eine (dzt. unbefristet vermietete) wohnung befindet.
ich benötige für meine familie die gesamtfläche des hauses.
der mieter hat dem derzeitigen eigentümer bereis schriftlich mitgeteilt, dass er in einem halben jahr ausziehen wird.
wie rechtsverbindlich ist eine solche zusage?
könnte es sich der derzeitige mieter vielleicht noch anders überlegen und ich hätte dann u.u. ein haus welches ich nicht nutzen kann?
vielen dank und beste grüße,
friedrich
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01. Februar RA Michael Gruner: Profi.
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01. Februar Friedrich: User
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