Hallo,
Ich stehe kurz davor eine Immobilie käuflich zu erwerben. Finanzierung wurde bereits gedeckt, Kalkulation würde sich rechnen.
Die einzige Hürde, die mich seit ein paar Wochen beschäftigt sind die schwammigen Paragraphen im MRG.
Zwei Dinge die mir keine Ruhe lassen:
1) Bin ich als privater Vermieter überhaupt dem MRG verpflichtet?
[Nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossene Mietverträge über Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht
mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten sind von der Anwendung des
Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen.]
2) Es wird überall auf den Richtwertzins bei Kategorie A Wohnungen von 4,91€ pro m² verwiesen. Mit gewissen Zu und Abschlägen.
Mir widerspricht allerdings die Aussage mit den aktuellen Mietpreisen. Man kann keine Wohnung von Simmerung mit einer Wohnung aus dem schönen dritten Bezirk Landstraße vergleichen...
Seitdem ich erfahren habe, dass es ungefähr 800 Klagen betreffend überhöhten Richtwertzins gibt und davon 75% erfolgreich sind, kann ich nicht mehr ruhig schlafen.
Könnten Sie bitte Licht ins Dunkel bringen ohne verwirrende Gesetzesauszüge?
Ich bedanke herzlichst im Voraus.
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22. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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22. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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hallo,
ich habe vor ca 3 jahren eine wohnung gekauft
da die fenster schon mehr als 20 jahre alt sind und der zustand dieser fenster denkbar schlecht(scheren fehlen somit kann das fenster nicht mehr gekippt werden,dichtungen schlecht ...) habe ich mich mit der hausverwaltung in verbindung gesetzt
das es bereits seitens der hausverwaltung die einsicht gibt das für die fenster,da sie ja zum äußeren erscheinungsbild zählen.
somit habe ich das mal beanstandet
seitens der hausvweraltung wurde mir versichert das sie sich um das problem kümmern
leider hat sich mehr als 4 monate,trotz mehrmaliger nachfrage, nicht getan
mir wurde nur mitgeteil das es für die fenster keine ersatzteile mehr gibt und nun geprüft wird ob man diese teile von einem schloßer einzelanfertigen lässt!?
was aber wie gesagt chon ein paar monate her ist
nun habe ich ehrlich gesagt keine lust mehr mit diesen leuten zu reden
daher meine frage:
kann ich auf grund dieser veräumnis meine beitrage in den reperaturfonds aussetzten bzw minimieren?
danke im vorraus
lg
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19. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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Ich bin seit 1997 unbefristeter Hauptmieter in einem Wohnhaus in Wien 13. Es sind gesamt derzeit 9 Wohnungen in diesem Wohnhaus, eine davon ist eine Hauswart Dienstwohnung. Nun haben wir erfahren, dass mit Juli 2013 Beginn erstens das komplette Dachgeschoß ausgebaut und ein Aufzug eingebaut wird. Angegebene Bauzeit 6 Monate.
Ich würde nun gerne wissen, wie weit man hier nun die Miete reduzieren kann und eine Mietzinsminderung fordern kann? Gerade wenn der Baulärm direkt im Haus ist und es über einen sehr langen Zeitraum stattfindet.
Auch habe ich erfahren, ich habe seit 1997 eine Sat Analge auf dem Dach, dass es durch den Umbau zu Störungen kommen kann. Inwiefern muss ich die Demontage und Abschaltung meiner Sat Anlage tollerieren? Eine anderen TV Empfangsmöglichkeit habe ich nicht.
Vielen Dank!
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17. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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Hallo!
Es geht um folgendes Problem:
Wir sind auf der Suche nach einer Immobilie und hätten diese nun auch vor 3-4 Wochen gefunden.
Es war Liebe auf den ersten Blick :-)))
Zur Finanzierung hatten wir 3 Banktermine, wo wir auch binnen 3 Tagen schon 3 Zusagen hatten.
Haben dann Kontakt mit der Verkäuferin aufgenommen und wollten ihr ein Kaufangebot legen.
Sie hat uns jedoch mitgeteilt, dass sie 1-2 Tage zuvor schon ein Angebot über einen Markler erhielt, und dieses auch annahm/unterzeichnete.
Jetzt ist es so, das die Verkäuferin seit 4 Wochen vom Markler hingehalten wird, denn die Angebotsleger haben bis dato keine Finanzierung dafür und wurden von 2-3 Banken bereits abgelehnt.
(Warum auch immer...? Wird schon seinen Grund haben...)
Der Markler (auch als Kreditmarkler tätig) ist nun auf der Suche nach einer Lösung hierfür.
Hat die Verkäuferin eine Möglichkeit vom bestehenden Kaufvertrag zurückzutreten, sodass wir ihr ggf eines unsererseits legen könnten?
Oder besteht gar eine allgemeine Gültigkeits-Frist des Vertragen, wenn diese nicht dezitiert im Kaufangebot genannt wurde?
Es kann doch nicht rechtens sein, dass die Verkäuferin nun von Woche zu Woche ohne Ende vom Markler mit der selben Info "Es gibt noch keine Finanzierung dafür" hingehalten wird, mit seiner Perspektive evt auch noch die Provision als Kreditmarkler zu ergattern?!?
Wäre für eine kurze Info/Hilfestellung hierzu echt dankbar.
gruss
martin
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12. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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13. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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Guten Tag ich hab eine frage ich bin arbeitslos/notstanhilfe wollte fragen übernimmt Sozialamt Genossenschaft Anteil von 6000 Euro ich brauche dringend eine kleine Wohnung .bedanke mich im voraus
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10. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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Guten Tag Mag. Hans-Jürgen,
Ich wohne seit 1994 in einem Familienhaus in Hall in Tirol. Der Vermieter hat mit mir ab 2003 keinen weiteren Schriftlichen Mietvertag abgeschlossen. Er und sein Verstorbener Vater hat uns gesagt, dass wir in diesem Haus solange wohnen solange wir wollen.
Nun hat der Eigentümer das Haus ohne unser Wissen an dritten verkauft und das Einfamilienhaus gekündigt. Außerdem meint er, dass es hier ein Novation anzuwenden ist, weil ich im Jahr 2007 zwei weitere Räume auf meine Eigene kosten renoviert und dazu gemietet habe.
Meine Fragen
Wie kann ich hiervorgehen? Hatte ich keinen Vorkaufsrecht?
Ist die Kündigung gerechtfertigt?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mustafa Demir
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10. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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Guten Tag,
Meine Eltern besitzen ein großes Bauernhaus - das untere Stockwerk soll uns überschrieben werden, jedoch wohnen dort noch 2 Personen, die das Wohnrecht dort haben! Ist die Überschreibung in diesem Fall möglich?
Mfg
Cornelia
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05. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Mutter meiner Gattin ist verstorben und hat einem Enkelkind (Tochter der Schwester meiner Gattin), damals minderjährig, ihre Eigentumswohnung vererbt. Diese sollte bis zur Volljährigkeit vermietet werden. Meine Gattin und ihre Schwester haben einen Pflichtteilsanspruch spätestens beim Verkauf der Wohnung und ist auch ein Vorkaufsrecht eingetragen (siehe Beilage).
Fragen:
1.) Erhält meine Gattin keinen Pflichtteil, wenn die Wohnung niemals verkauft wird?
2.) Wenn die Wohnung verkauft wird und meine Gattin das Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt und die Wohnung kauft, wird dann der Pflichtteilsanspruch fällig? Wenn ja, wie hoch ist dieser dann?
Danke für die Rückantwort.
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02. Mai RA Michael Gruner: Profi.
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Sg. Damen und Herren!
Ich habe eine Frage zum Kauf eines EFH und den Nebenkosten.
Der Makler schreibt das Haus mit dem Kaufpreis x aus, zusätzlich gibt es eine Wohnbauförderung die der neue Eigentüber übernehmen kann (als gesonderter Posten in der Immoanzeige). Ist es richtig das v. "Kaufpreis + Wohnbauförderung" die Maklerprovision berechnet wird?!? Und von welchem Preis werden die Kaufnebenkosten gerechnet! Nur v. Kaufpreis bzw. "Kaufpreis+Wohnbauförderung"?
Die WOhnbauförderung ist ja eine Last für mich als Neubesitzer und da soll ich noch drauf zahlen!? Erscheint mir etwas gemein!!
Danke für Ihre rasche RÜckantwort.
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29. April RA Michael Gruner: Profi.
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Bitte um Hilfe!
Wir würden eine Hälfte eines sehr kleinen Sommerhauses an unseren Sohn (5 Jahre) überschreiben wollen. Ist es überhaupt möglich? An wenn sollen wir uns wenden? Mit welchen Kosten haben wir zu rechnen?
Vielen Dank im Voraus
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16. April RA Michael Gruner: Profi.
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