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Wien - Notariat Dr. Haymo Richter

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Notare und Immobilien Experten geben Antwort

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Vertragsbegleiter RA Mag. Michael Gruner

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Wohnrecht (von josef)
Hallo,
meine mutter hat in meinem einfamilienhaus ein wohnrecht auf lebenszeit.
Was passiert wenn meine mutter ein schwerer pflegefall würde und sie ins pflegeheim müsste.Kann das pflegeheim von mir geld verlangen.Meine mutter wäre auch einverstanden auf das wohnrecht zu verzichten.In diesem kleinen haus wohne ich mit meiner frau und zwei kindern und natürlich meine mutter.
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AW: Wohnrecht RA Michael Gruner Profi.
12. März 
Betriebskosten (von lisa)
Wir sind Mieter einer Wohnung in einem 2 Familienhaus.Seit 22 Jahren wohnen wir hier und jetzt wird schön langsam alles kaputt. Das Dach,Fassade, Betonstiege rund ums Haus usw,..Die Bäume im Garten sind so hoch geworden das sie gefährlich sind. Auf unsre eigenen Kosten haben wir 2 wegschneiden und entfernen lassen. Jetzt hat der Vermieter 11 Bäume schneiden lassen und alles im Garten liegen gelassen. Er meint wir könnten es heizen.
Falls er es wegräumen lässt stellt er es in Rechnung. So wie er auch alle Renovierungsarbeiten im und rund ums Haus in Rechnung stellt.Das heißt er will die Betriebskosten drastisch erhöhen. Da keine Rücklagen aus den bereits bezahlten Mieten und Betriebskosten gebildet wurden.

Darf er das und wieviel darf er Betriebskosten erhöhen.

Danke für Ihre rasche Anwort
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Hundehaltung Repost (von Hannes)
Sehr geehrter Herr Gruner!

Herzlichen Dank für Ihre Antwort betreffend Hundehaltung!

Ich habe ein Schreiben mit Beweisfotos an den Vermieter geschickt & dieser hat nun einen eingeschriebenen Brief an unsere Nachbarn geschickt, in dem er diese auffordert, den Hund binnen 10 Tagen zu entfernen, da ansonst gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Leider scheren sich unsere Nachbarn überhaupt nicht & lassen den Hund nach wie vor frei im Garten laufen, urinieren & koten. Da der Hund sehr vernachlässigt zu sein scheint, da er sehr häufig bellt ist unseren Nachbarn anscheinend wirklich alles egal, denn sie denken nicht daran die Vorgabe des Vermieters zu erfüllen. Bei einer weiteren Diskussion wurde mir gesagt, ich soll eben aufpassen, dass unsere Tochter nicht durch den Zaun greift, wenn der Hund draußen ist. Wie kann ich reagieren, wenn der Hund nicht binnen der Frist weggegeben wird? Was kann ich bzw. der Vermieter unternehmen? Wenn sich jemand alles herausnimmt, fühl ich mich, der alle Regeln zu befolgen versucht, wirklich schön langsam machtlos.

Herzlichen Dank für Ihre geschätzte, kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Hannes
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AW: Hundehaltung Repost RA Michael Gruner Profi.
10. März 
Trittschall (von Johannes)
Ich habe in Dezember 2006 eine Neubauwohnung direkt vom Bauträger gekauft und übernommen. Anfang 2008 wurde auch die Wohnung oberhalb unserer bezogen. Nachdem mir die Trittschallbelastung überdurchschnittlich vorkam, wurde in Juni 2008 eine Trittschallmessung durchgeführt (MA 39). Es hat sich herausgestellt dass mit 53 dB die ÖNORM (48 dB) weit überschritten wurde. Das Gutachten habe ich die Baupolizei (MA 37) übergeben und darauf hingewiesen dass bei dem Bauvorhaben die Wiener Bauordnung nicht eingehalten worden ist. Der Bauträger wurde mehrfach aufgefordert der Mängel zu beseitigen. Der Bauträger fühlt sich nicht zuständigt und meint immer dass der Generalunternehmer informiert sei. Seit Sommer 2008 werden nun in 3 Monatsabschnitte Sanierungsmassnahmen beim Nachbar durchgeführt. Es kommt jedesmall zu geringe Verbesserungen. Die letzte Messung in 02/2010 hat ergeben dass nun 51.5 dB gemessen wurde. Seit 12/2006 muss ich nun mit diesem Lärm leben. Kann man sich für diesen Zustand finanziell entschädigen lassen? Muss ich ewig warten und zusehen wie sich die Situation sich langsam verbessert? Wieso unternimmt die Baupolizei in dieser Sache gar nichts? Es wäre doch Ihre Aufgabe zu kontrollieren ob das Wohnhaus gemäß Vorschriften errichtet wurde? Ich frage mich auch wie hoch der Schaden sein könnte. Ist das ein Totalschaden? Kann ich mich monatlich bis zur Behebung eine Entschädigung verlangen? Die Situation ist mühsam, wenn ich vom Getrampel am Sonntag um 7:30 aufgewacht werde, ist mein Wochenende ruiniert. Der Bauträger putzt sich ab auf dem Generalunternehmer und der macht von dem Ganzen ein 20 Jahresprojekt. Ich stehe vollkommen alleine da, der Bauträger meldet sich einfach nicht. Noch dazu hat der Bauträger die erweiterte Trittschall (43 dB!) bestellt (beim GU) aber nur die Norm weiterverkauft. Irgendwie kann man im Bau alles machen, geschädigt und ohne Rechte steht der Käufer da. Mit der Bitte um Tipps.

Mfg Johannes.
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AW: Trittschall RA Michael Gruner Profi.
09. März 
WohnungsVERkauf: Umsatzsteuerpflicht? (von Robert)
guten tag,
ich habe vor ca 4 jahren eine neue eigentumswohnung direkt vom bauträger erworben. eine förderung der stadt wien wurde in anspruch genommen. die wohnung wurde während der gesamten 4 jahre als lebensmittelpunkt und hauptwohnsitz genutzt.

da ich nun aus beruflichen gründen von wien wegziehe, möchte ich die wohnung verkaufen. ein käufer ist bereits in ausicht. leider kommt dieser aufgrund seines hohen einkommens nicht in den genuss des förderungsanspruchs, die förderung muss also meinerseits zurückbezahlt werden (richtig?).

frage 2: muss ich beim verkaufspreis auch eine umsatzsteuer berücksichtigen bzw vom käufer verlangen?

frage 3: die wohnung wurde zum eigenzweck und nicht zur spekulation oder gewerblichen nutzung angeschafft. wenn der erzielte verkaufspreis höher als der ursprüngliche kaufpreis + div.aufwände ist, ist dies ein einkommensteuerrelevanter gewinn?

danke in voraus für entsprechende informationen.

mfg RP



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AW: WohnungsVERkauf: Umsatzsteuerpflicht? RA Michael Gruner Profi.
02. März 
Eigentumswohnung Ankauf, Rechte (von Mathias)
Guten Tag!
Kürzlich besichtigte ich eine für mich interessante EGW, in einem Haus mit 8 Wohnungen. Alle anderen Wohnungen sind vermietet(im Erdgeschoß befindet sich auch ein Frisiersalon), nur diese eine, die ich besichtigte wird verkauft und war auch bisher eine EGW...
Außerdem habe ich auch noch bei der Besichtigung erfahren,
daß das gesamte Haus zum Verkauf angeboten wird, das heißt es wird auch vielleicht bald ein anderer Hausbesitzer sein...
weiters wurde mir mitgeteilt das dieses Haus warscheinlich renoviert werden soll, da es schon veraltet ist (Stiegenaufgang, Fassade)
dazu meine Fragen:
Wenn ich diese Wohnung kaufe,
*welche Kosten können mir für Renovierung des Hauses verrechnet werden?
*in welchen Ausmaß darf der Hausbesitzer renovieren ohne meine Zustimmung?
*kann der Hausbesitzer auch jedes Gewerbe einmieten statt diesen Frisiersalon ohne meine
Zustimmung? z.b. Barbetrieb oder Bordell oder so...?
*ist vor so einem Kauf grundsätzlich abzuraten?

Bitte um Antwort, herzlichen Dank!
mfg
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AW: Eigentumswohnung Ankauf, Rechte RA Michael Gruner Profi.
03. März 
Haus mit Belastungs und Veräußerungsverbot gekauft (von manfred)
Frage: Ich und meine Frau haben 2008 ein renovierungsbedürftiges Haus mit einem Belastungs und Veräußerungsverbot gekauft.Die Verkäuferin hat sich alles schreiben lassen beim Notar. Wir haben ihr 20.000€ anbezahlt bei einem Kaufpreis von 128.000€. Die Schwiegermutter die sich das Veräußerungsverbot schreiben lies, ist im November 2009 verstorben.
Aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit (Tumorerkrankung Kieferhöhlekrebs)und meiner schwangeren Frau bekommen wir keinen Kredit mehr. Wir haben schon viel in das Haus investiert. Wir waren bei einem Notar. ES gibt mehrere Möglichkeiten.Bei einer Rückwiklung müssten wir die Kosten tragen und der Verkäuferin noch für die letzten 2 Jahre Miete
in der Höhe von 700€ monatlich nachbezahlen.

Lg. Manfred
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AW: Haus mit Belastungs und Veräußerungsverbot gekauft RA Michael Gruner Profi.
28. Februar 
Verkäufer will Teil des Kaufpreises bar (von Georg)
Ich habe über eine Maklerin ein Angebot für einen Wohnungskauf gemacht 120000 Euro. Die Maklerin hat mir gesagt, das der Verkäufer den Notar aussucht, weil er alles mit dem erledigt. Der Verkäufer hat dann das Angebot angenommen und will jetzt noch vor der Unterschrift 20000 Euro Anzahlung von mir. Ich habe gestern vom Notar den Kaufvertrag bekommen und da steht nur ein Kaufpreis von 100000Euro drinen. Ich habe beim Notar angerufen und die Frau die den Fall betreut hat mir gesagt, dass sie so informietr worden sind das der Kaufpreis 100000 ist. Den Rest soll ich mit dem Verkäufer klären. Was soll ich jetzt machen?
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ACHTUNG RA Michael Gruner Profi.
25. Februar 
Maklerprovision inkl. Kosten für Warmwasser und Heizung? (von Ajla)
Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe ein Mietanbot für eine Wohnung unterschrieben und
dabei festegestellt das die Provision falsch berechnet wurde.
Die 10% Ust wurden nicht von der Bruttomiete herausgerechnet bevor die Provision plus 20% Mwst berechnet wurde. Darauf habe ich die Maklerin hingewiesen und Sie meinte Sie würde sich darum kümmern und dies ändern. Danach meinte Sie in einem Telefonat dass die Provosion so in Ordnung wäre.Nun wollte ich fragen ob ich bei diesem Punkt richtig bzw. falsch lag?

Nun aber zu meiner Hauptfrage die Kaution und Provision werden mit der Bruttomiete berechnet, doch ich würde gerne wissen ob in beiden Fällen die Pauschale für die Heizung & Warmwasser mitberechnet werden darf?
Ich habe nachgefragt ob die Wohnung mietzingsgeschütz ist und bekamm die Antwort, dass sie das nicht sei und deshalb die Provosion mit der Pauschale gerechnet wird.

Könnten Sie mir bitte sagen ob dies stimmt?


Mfg
A. Mulalic
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AW: Maklerprovision inkl. Kosten für Warmwasser und Heizung? RA Michael Gruner Profi.
24. Februar 
AW: Maklerprovision inkl. Kosten für Warmwasser und Heizung? RA Michael Gruner Profi.
24. Februar 
Wir möchten Anbauen, was gibts zu beachten,bevor wir den Antrag stellen? (von Sandra)
Das betreffende Objekt ist ein Haus auf dem Land, ehemals Bauernhaus. Inzwischen Privatvermögen. Angrenzend eine Strasse und Felder sowie die nicht mehr genutzten Stallungen.

Die Stallungen werden vorraussichtlich ab 2011 vermietet, desweiteren wird das Dach der Stallungen als Solar genutzt, so dass hier ein Umbau nicht in Frage kommt.

Wir planen, an das Wohnhaus anzubauen. Es wird schwierig, weil uns der Grundriss nicht viele Möglichkeiten lässt,ohne das bereits bestehende Haus zu verdunkeln.

Um auf das Gespräch bei der Antragsstellung vorbereitet zu sein, möchte ich hier fragen, welche grundsätzlichen Dinge zu beachten sind.

So erfuhr ich von einem Fall, wo eine alte Eiche einen Anbau verhinderte. Dies wird bei uns nicht eintreten, jedoch meine ich gelesen zu haben, man müsse z.B. einen direkten Durchbruch zum haus schaffen, damit dies als Anbau gilt etc.

Bereits jetzt bedanke ich mich für Ihre Antwort!
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AW: Wir möchten Anbauen, was gibts zu beachten,bevor wir den Antrag stellen? RA Michael Gruner Profi.
23. Februar 
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