große Photovoltaikanlage mit vielen Paneelen und Strommasten im Hintergrund im Sonnenuntergang

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Strom verkaufen – so geht’s

Lohnt es sich, den hauseigenen PV-Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen? Wie viel darf eingespeist werden? Und bei welchem Energieversorger bekommen Sie am meisten dafür bezahlt? Alles zur Stromeinspeisung in Österreich.

Die gute Nachricht zuerst: In Österreich wächst die Zahl der Energieversorgungsunternehmen (EVUs), die privat produzierten Strom kaufen. Die schlechte: Bei wem Sie Ihren Strom einspeisen, bleibt nur bis zu einem gewissen Grad Ihnen selbst überlassen. Die meisten EVUs nehmen Ihren Strom nämlich nur, wenn Sie auch Kunde sind. Das muss aber nicht unbedingt ein Nachteil sein: häufig bekommt man so bessere Konditionen.

Was ist ein Einspeisevertrag?

Bevor Sie Strom verkaufen können, müssen Sie mit dem Energieversorger unter anderem die Höhe des Einspeisetarifs vereinbaren. So einen Einspeisevertrag schließen Sie am besten schon ab, bevor Sie die Anlage in Betrieb nehmen wollen. Achten Sie auf das Verhältnis zwischen Einspeisetarif und Abnahmetarif: Wie viel bekommen Sie für Ihren eingespeisten Strom und wie viel zahlen Sie für den Strom, den Sie beziehen?

Wie hoch sind die Einspeisetarife?

Die Einspeisetarife für Photovoltaikstrom ändern sich in der Regel alle drei Monate. Festgelegt werden die Tarife von der staatlichen Regulierungsbehörde E-Control. Wie viel Sie für Ihren Strom schlussendlich bekommen, hängt unter anderem davon ab, bei wem Sie einspeisen. Die Strombezugspreise der Energieversorger variieren mitunter ordentlich. Ein Vergleich zahlt sich aus. Am besten, Sie nutzen dafür den Tarifkalkulator der E-Control. Angeben müssen Sie Ihren Verbrauch, die Strommenge in kWh, die jährlich eingespeist wird und die Nennleistung der Anlage in kWp (Kilowatt-Peak).Eingespeiste Strommenge und Jahresverbrauch finden Sie am einfachsten auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Wovon Ihre Einspeisevergütung noch abhängt

  • Haben Sie einen geförderten oder marktkonformen Einspeisetarif?
  • Haben Sie eine Einspeisevergütung mit oder ohne Vertragsbindung?
  • Wie hoch ist die Leistung Ihrer PV-Anlage?
  • Speisen Sie Ihren gesamten PV-Strom oder nur den Überschussstrom ein?

OeMAG kauft PV-Strom zum Marktpreis

In Österreich wurde durch die Ökostromnovelle 2006 die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) eingerichtet. Diese ist verpflichtet, den Ökostrom aus PV-Anlagen abzunehmen. Anders gesagt: Die OeMAG muss den überschüssigen Öko-Strom zum Marktpreis kaufen, es wird aber kein Strom geliefert. Wenn Sie Ihren Strom an die OeMAG verkaufen wollen, können Sie einen Antrag auf Marktpreis stellen. Speisen Sie bereits bei einem anderen Abnehmer ein und möchten Sie zur OeMAG wechseln, müssen Sie der OeMAG eine Wechselvollmacht erteilen.

Kann ich den Strom auch an meinen Nachbarn verkaufen?

Ja, das geht! Private können Ihren Strom direkt an Ihren Nachbarn zu einem festgelegten Preis verkaufen. Voraussetzung ist die Gründung einer Energiegemeinschaft mit mindestens zwei Mitgliedern. Sinnvoll und möglich ist eine Energiegemeinschaft ab einer PV-Leistung von 5 kWp. Für eine exakte Abrechnung muss jedenfalls ein Smart Meter installiert werden. Informieren lassen kann man sich bei den Beratungsstellen für Energiegemeinschaften.

Wie funktioniert die Einspeisung ins Netz überhaupt?

Wollen Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen, brauchen Sie eine netzgekoppelte Anlage. Diese besteht im Wesentlichen aus den Photovoltaik-Modulen, einem oder mehreren Wechselrichtern, einer Schutzeinrichtung zur automatischen Abschaltung bei Störungen im Stromnetz sowie einem Zähler, der die eingespeiste Strommenge erfasst. Wenn nun die PV-Anlage überschüssigen Strom ins Netz liefert, wird die Energiemenge gezählt und mit der aus dem Netz entnommenen gegenverrechnet.

 

Probleme bei der Einspeisung

Ist die Anlage am Dach montiert, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber einen Antrag stellen, um Strom ins öffentliche Netz einspeisen zu können. Der Stromabnehmer stellt daraufhin einen Netzzugangsbescheid aus - im Normalfall gibt es hier keine Probleme. Seitdem aber immer mehr Private ihren Strom ins Netz einspeisen, kommt es lokal zu Netzüberlastungen. Dann kann es heißen: "Keine Kapazitäten". Wie viel Stromleistung von einer Anlage ins Netz eingespeist werden kann, ohne die Netzstabilität zu gefährden, ist vor allem davon abhängig, wie weit der nächste Trafo entfernt ist und wie alt dieser ist.

Wie viel darf eingespeist werden?

Laut Gesetz muss ein Privathaushalt die Höhe jener Leistung, die er aus dem Netz bezieht, auch mittels Photovoltaikanlage wieder einspeisen dürfen. Kann eine Haushaltsanlage aufgrund fehlender Kapazitäten gar nicht angeschlossen werden, hat der Netzbetreiber ein Jahr Zeit, um das nachzuholen - so lange muss man meistens nicht warten. Ist die PV-Anlage angeschlossen, darf der Netzbetreiber aber immer noch die Einspeiseleistung beschränken. Das kann er tun, damit Erzeugungsanlagen errichtet werden können, ohne dass sofort das Netz ausgebaut werden muss. Für einen Betreiber mit einer 14 kWp-Anlage könnte das beispielsweise bedeuten, dass er laut Bescheid nur 8 kWp ins Netz einspeisen darf. Das heißt für ihn: einige Solarmodule abschalten oder Stromspeicher zulegen. Besteht man als Kunde auf die volle Einspeiseleistung, wird der Netzausbau eingeleitet, an dem man dann einen Teil der Ausbaukosten tragen muss. In Streitfällen kann man sich an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden.

Muss ich meine Einkünfte aus dem Stromverkauf versteuern?

Ja, seit 2014 müssen PV-Besitzer die Einkünfte aus der Einspeisung versteuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe. Aber: Speisen Sie nicht mehr als 12.500 kWh ins Netz ein, sind Sie von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Engpassleistung der PV-Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet - das ist bei privaten Anlagen der Fall. Erfahren Sie hier mehr zu Elektrizitätsabgabe und Umsatzsteuer bei PV-Anlagen.

Was das Gesetz sagt & was gefördert wird

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), seit Juli 2021 in Kraft, brachte einige Neuerungen: Strom darf innerhalb sogenannter Energiegemeinschaften ge- und verkauft werden und es gibt kein zusätzliches Netzzutrittsentgelt für PV-Anlagen bis 20 kWp. Außerdem bekommen Betreiber von Ökostromanlagen einen Zuschuss auf den eingespeisten Strom, wenn die Marktpreise zu niedrig sind ("Marktprämienförderung"). Für die Marktprämienförderung ansuchen können Sie ab 13. Dezember 2022 bei der OeMAG.

 

 

AutorIn:
Datum: 11.10.2022
Kompetenz: Energie

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