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Solarstrom auf Abruf: Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die Speicherlösungen des eigens erzeugten Stroms variieren stark. Lesen Sie hier über die Berechnung des Kilowattstunden-Preises, Nutzungstypen und steuerliche Beurteilung.

 

Wer sich Gedanken über eine Speicherlösung für die PV-Anlage macht, wird sich früher oder später mit den Kosten auseinandersetzen müssen. Dabei werden die unterschiedlichsten Systeme zu stark variierenden Preisen angeboten. Es ist äußerst schwierig, dabei den Überblick zu behalten. Wir helfen Ihnen dabei.

Um die Kosten pro gespeicherter kWh zu berechnen, sind folgende Parameter von Bedeutung:

  • Kosten des Speichersystems: Bei Systemen mit integriertem Wechselrichter und /oder Modulen müssen diese wieder herausgerechnet werden. Anzusetzen ist hier ein Angebot einer vergleichbaren Anlage ohne Speichersystem.
  • Anzahl der möglichen Vollzyklen des Speichermediums
  • Speicherkapazität des Akkusystems in kWh
  • Entladetiefe des Akkussystems in Prozent
  • Systemwirkungsgrad in Prozent: Was bleibt an Energie nach der Speicherung übrig?

Tipp: Prüfen Sie, ob ein Gerüst Teil des Angebotes ist und ob es in den Kosten inbegriffen ist. Ebenso sollten Sie kontrollieren, ob der Netzanschluss im Angbot berücksichtigt wurde.

Photovoltaik - Attraktiv wie nie!

Attraktiv wie nie zuvor präsentieren unzählige Anbieter ihre Photovoltaiksysteme am Markt. Lange Zeit war dies die teuerste Form der Stromerzeugung. Doch in den Jahren 2011 bis 2017 - nach starken Kostensenkungen der Anlagenkomponenten - konnten die Kosten für Photovoltaikstromerzeugung um rund 75 Prozent gesenkt werden. Mit einem Ertrag von 5 bis 8 Prozent stellt eine Photovoltaikanlage ein gutes Investment für Hausbesitzer dar.

Die Nutzungstypen im Überblick

  1. Der Volleinspeiser liefert seinen gesamten erzeugten Strom an ein Energieversorgungsunternehmen. Der Eigenbedarf wird zur Gänze vom Stromnetz besorgt.
  2. Der Überschusseinspeiser hingegen speist lediglich die Menge an Strom in das öffentliche Netz, die den Eigenbedarf übersteigt. Im Fall, dass der selbsterzeugte Strom nicht für den Eigenbedarf ausreicht, wird der aus dem Netz verwendet.
  3. Beim sogenannten Inselbetrieb ist das Haus überhaupt nicht an das Stromnetz angebunden. Somit dient der erzeugte Strom alleine der Deckung des Eigenverbrauchs. Der überschüssige Strom wird in Batterien gespeichert.

Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen

Seit 24. Februar 2014 ist die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen vom Bundesministerium für Finanzen in ertrags- und umsatzsteuerlichen Belangen neu geregelt. Diese Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen, die nach dem 28. Februar 2014 erstmalig in Betrieb genommen wurden sowie für die ein gültiger Kaufvertragsabschluss nach dem 28. Februar 2014 erfolgte.

Als Volleinspeiser wird die Einspeisung des gesamten produzierten Stroms als eigene gewerbliche Einkunftsquelle behandelt - unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige daneben noch andere betriebliche Tätigkeiten ausübt. Sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung werden als Betriebseinnahmen angesehen und sämtliche Aufwendungen für den Betrieb der Anlage werden dementsprechend als Betriebsausgaben behandelt.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Photovoltaikanlage lediglich als Liebhaberei betrieben wird und langfristig kein positiver Gesamterfolg zu erwarten ist, so ist der Fall nicht als Einkunftsquelle zu behandeln.

Ähnliches wie bei der Volleinspeisung gilt auch bei der Überschusseinspeisung: Einnahmen durch den Betrieb der Anlage sind als Betriebseinnahmen zu erfassen und steuerbar sowie steuerpflichtig. Jedoch werden Aufwendungen nur in jenem Umfang, in dem die Anlage für Einspeisungen in das öffentliche Netz dient, als Betriebsausgaben definiert. Der Teil des produzierten Stroms, der für den Eigenverbrauch dient, ist der Privatsphäre zuzuordnen.

Der Inselbetrieb ist zur Gänze der Privatsphäre zuzuordnen. Wenn allerdings eine natürliche Person oder eine Körperschaft den produzierten Strom für steuerrelevante Tätigkeiten verwendet, dann ist die Anlage dieser Tätigkeit zuzuordnen.

Sonnenstrom ja oder nein? Unser Fazit

Solange der Strompreis stabil bleibt, müssen Sie genau abwägen, ob sich die Investition in die Speicherlösungen, und die PV-Anlage selbst, tatsächlich lohnt. Allerdings ist in den kommenden Jahren - davon gehen Experten aus - mit empfindlichen Strompreissteigerungen zu rechnen. Eines ist sicher: Die Umwelt dankt Ihnen den effizienten Einsatz des Ökostroms auf jeden Fall. Also: Sonnenstrom: Ja!

 

Beispielberechnung eines Speichersystems:

Kosten für das Speichersystem:€ 8.000,-
Vollzyklen: 6.000
Speicherkapazität: 8 kWh
Systemwirkungsgrad: 95 %
Entladetiefe: 90 %

Die Berechnung Schritt für Schritt:

Ermittlung, wie viel kWh das Speichersystem über seine gesamte Lebensdauer verarbeiten kann (Nennkapazität x Vollzyklen):

  • 8 kWh x 6.000 Vollzyklen  = 48.000 kWh

Nun muss der Verlust (Systemwirkungsgrad) abgezogen werden:

  • 48.000 kWh x 95/100 = 45.600 kWh (=prozentual gespeichere Energiemenge) 
  • 48.000 kWh x 0,9 x 0,95 = 41.010 kWh

Wir können nun die Kosten pro entnommener kWh ermitteln. Dazu müssen nur noch die Kosten für das Speichersystem durch die möglichen kWh geteilt werden:

8.000 € / 41.040 kWh = 0,1949 € pro kWh (Also betragen die Kosten für eine kWh gespeicherten Strom rund 19 Cent.)

Zur Berechnung der Gesamtkosten müssen zusätzlich die Kosten der PV-Anlage selbst addiert werden.

 

Stand: Frühjahr 2019

AutorIn:
Datum: 12.07.2019
Kompetenz: Energie

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