Tierhaltung: Haftungsfragen
Die ÖsterreicherInnen lieben ihre Haustiere - allen voran Hunde und Katzen. Welche Haftungen TierhalterInnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, erfahren Sie hier.
Briefträger kennen das Spiel: Der Hund bellt und reißt an seiner Leine, sobald der Postler das Grundstück betritt. Und auch Spaziergänger oder Jogger werden von an den Zaun springenden Vierbeinern „begleitet“. Doch was passiert, wenn der eigene Hund einmal nicht nur bellt, sondern wirklich jemanden verletzt? Grundsätzlich muss nach jeder Bissattacke sofort abgeklärt werden, ob der Hund eine Krankheit hat – in erster Linie geht es hier um Tollwut.
Wer haftet wofür?
Die Haftung für Tiere ist ganz wesentlich an die Gefährlichkeit des Tieres geknüpft. Diese kann von uns Menschen niemals gänzlich beherrscht werden. Deshalb haben TierhalterInnen von Gesetzes wegen die „objektiv erforderliche Sorgfalt“ einzuhalten. Sie müssen im Fall des Falles auch beweisen, dass sie sich nicht rechtswidrig verhalten haben. Ansonsten haftet der Tierhalter auch OHNE sein Verschulden!
Kam es zu rechtswidrigem Verhalten (des Tieres), werden folgende Faktoren beurteilt: die allgemeine Gefährlichkeit des Tieres, sein bisheriges Verhalten sowie die Wahrscheinlichkeit einer Schadenszufügung. Über eine eventuelle Warnpflicht durch die TierhalterInnen wird normalerweise im Einzelfall entschieden.