Neben den Sicherheits-Vorkehrungen muß eine Haus- bzw. Wohnungseingangstüre auch gewisse Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz und Klimaklassen erfüllen:
Mindestschalldämmung
| Rw 28 dB |
gute Schalldämmung für alle Wohnbereiche, dieser Wert ist bei Qualitäts-Innentüren bereits Standard |
| Rw 33 dB |
Abschlusstüren z. B. von Stiegenhäusern oder Gängen zu Wohnungen mit Vorraum |
| Rw 42 dB |
erhöhter Schallschutz für Wohnungseingangstüren von Stiegenhäuser |
Klimaklasse
Türen trennen oft Bereiche und Räume mit unterschiedlichen Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten, die das Verziehen des Türblattes bewirken
| Klimaklasse II |
außen 13°, rel. Luftf. 65 %; innen 23°, rel. Luftf. 30 %; Wohnungseingangstüre zu beheizten, Treppenhäusern |
| Klimaklasse III |
außen 3°, rel. Luftf. 80 %; innen 23°, rel. Luftf. 30 %; Hauseingangstüre, da hohe Temperatur u. relative Luftfeuchtigkeitsdifferenzen |
Brandschutz
In den Bauordnungen finden sich immer wieder bei den Anforderungen an Baukonstruktionen mit der Bezeichnung "feuerhemmend".