Der Sonderförderungstopf von bis 5.000 Euro für thermische Sanierung ist schon leer. (Juli/09)
Die thermische Sanierung unter der die Dämmung der Außenwände, der oberster Geschoßdecke, untersten Geschoßdecke und des Kellerbodens sowie die Sanierung und der Austausch von Fenstern, die Einbindung thermischer Solaranlagen und den Einbau von Wärmepumpen als auch den Umstieg auf Brennwertgeräte verstanden wurde gefördert.
Voraussetzung für diese Förderung ist die Baubewilligung des Objekts vor dem 31.12.1998, die Vorlage eines Energieausweises und die Vorlage des Angebotes eines von befugten Unternehmen.
- Die maximale Förderungshöhe beträgt insgesamt EUR 5.000.
- Werden ausschließlich Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme durchgeführt, beträgt die maximale Förderungshöhe EUR 2.500.
Die Bausparkassen werden die thermische Sanierungs Förderung abwickeln.
Die Förderung galt nur für noch nicht begonnene Sanierungen und betrugt bis zu 20% der Investition