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Abstimmung Aufgrabungen im öffentlichen Bereich

Besonders in städtischen Gebieten, wo im Straßenbereich besonders viele verschiedene Leitungen verlegt sind, ist es angebracht. vorab bei der Gemeinde nachzufragen, ob in diesem Bereich in naher Zukunft Aufgrabungs- oder sonstige Baumaßnahmen geplant sind.


Erschließung oder Aufschliessung eines Grundstückes

Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen sein oder werden. Das bedeutet, es müssen zumindest Zufahrt und folgende Anschlüsse vorhanden sein oder hergestellt werden:, Trinkwasser, Abwasser, Strom, etc.

 

Durch Bauvorhaben in öffentlichen Bereichen (Aufgrabungen, Straßensanierungen etc.) kann es sein, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Ihre Arbeiten nicht durchgeführt werden können, da andere Firmen diese Termine vorreserviert haben. Erfolgt diese Klärung nachdem mit dem Bau begonnen wurde und ergibt sich daraus ein Baustillstand, so muss der Bauherr diese Kosten tragen.

In den Bau-Verträgen mit dem Generalunternehmer bzw. den Einzelgewerken z.B. Baumeister, Installateur, Elektriker etc. sollte die Vereinbarung enthalten sein, dass alle Abstimmungen und Klärungen für die zu erbringenden Leistungen mit den Behörden und allen relevanten Unternehmungen (auch Ver- und Entsorgungsunternehmen) vom Auftragnehmer selbst und zeitgerecht durchzuführen sind.

Stromversorgung

Stromversorgung

Ob auf dem Grundstück ein Stromanschluss vorhanden ist erkennen Sie am Vorhandensein eines Stromanschluss-Kastens und ev. Stromzählers. Setzen Sie sich mit dem Stromlieferanten in Verbindung um den Anschluss auf Ihren Namen anzumelden.

Anschluss der Abwasserentsorgungsanlage

Abwasser wird vom Haus über Fallleitungen zu Kanal, Kläranlage oder Senkgrube abgeleitet.
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Telekommunikationsverbindung

Telekommunikationsverbindung

Vorab muss in einer Besprechung zwischen Bauherr, dem beauftragten Elektriker und den lokalen Telefon-/Kabelnetzbetreibern der Leistungsablauf (Zuleitung zur Grundgrenze, Lage des äußeren Anschlusskastens etc.) festgelegt werden.

Versorgung mit Fernwärme

Für Versorgung mit Fernwärme braucht man Informationen über Anschlüsse, Dimensionen, usw.
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Verkehrserschliessung

Verkehrserschliessung

Falls noch keine Straße zu Ihrem Grundstück führt, erkundigen Sie sich bei der Baubehörde ihrer Gemeinde über geplante Straßenbauvorhaben. Sie sind im Falle des Straßenbaues dazu verpflichtet, Teile Ihres Grundes an die Gemeinde abzutreten.

Gasversorgung

EIn Haus wird über das öffentliche Gasnetz mit Gas versorgt.
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E-nstallation sanieren 

Alte Leitungen können gefährlich werden, Kurzschlüsse oder Kabelbrände drohen.

aonAlarmServices 

Das Sicherheitssystem von Telekom Austria macht Sicherheit perfekt plan- und leistbar.

Aufzugsanlage 

Eine Aufzugsanlage in Ihrem Wohnhaus sollte behindertengerecht ausgeführt werden.

E-Installation Bad 

Beim Badezimmer sind besondere Vorkehrungen bei den Elektroinstallationen zu treffen.

Hausanschluss 

An das Gebäude kann über Freileitungen oder Erdkabel erfolgen.