Honorarpuzzle
Das Honorar für den Entwurf setzt sich aus dem Teilhonorar für Vorentwurf und Entwurf zusammen, das Honorar für die Einreichung setzt sich aus dem Teilhonorar für Vorentwurf, Entwurf und Einreichung zusammen.
Wird ein Bauwerk nach dem Entwurf und unter der technischen und geschäftlichen Oberleitung des Architekten ausgeführt, so ist das volle Honorar zu verrechnen. Das Honorar ist abhängig von den Herstellungskosten und dem Ausbauverhältnis.
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten (Nettoherstellungskosten) als Honorarbemessungsgrundlage umfassen sämtliche Kosten (ohne Umsatzsteuer), die zur Fertigstellung des Werkes vom Bauträger aufzuwenden sind, abzüglich der Kosten des Grunderwerbes sowie der Honorare samt Umsatzsteuer und Nebenkosten der Ziviltechniker und sonstiger Sonderfachleute.
Skontoabzüge von Rechnungsbeträgen reduzieren die Herstellungskosten zur Honorarbemessung nicht. Die Herstellungskosten werden (z.B. nach ÖNORM B 1801 1) geschätzt oder berechnet oder aufgrund der Schlussrechnungen festgestellt.
Ausbauverhältnis
Das Ausbauverhältnis eines Werkes berücksichtigt die Komplexität eines Gebäudes, den Einfluss der einzelnen Anteile der Herstellungskosten auf die Bearbeitungsintensität von Planung und örtlicher Bauaufsicht.
Ausbauverhältnis und Beschreibung:
- 50/100: Normale Hochbauten, wie einfache Siedlungshäuser, Bauten für gewerbliche Zwecke einfacher Anordnung und Konstruktion, Ställe u. dgl.
- 60/100 Spezielle Hochbauten, wie Bauten der vorigen Gruppe mit schwieriger Anordnung und Konstruktion, Industriehochbauten, einfache Landhäuser, städtische Miethäuser, Gemeinschaftshäuser, Landgasthöfe udgl.
- 70/100: Spezielle Hochbauten mit erhöhten Anforderungen, wie Kapellen, einfache Hotels und Vereinshäuser, Landhäuser, Wintergärten u. dgl.
- 80/100: Schwierige Hochbauten, wie Kirchen, Bahnhofsgebäude, Bankgebäude, Verwaltungsgebäude mit besonders schwierigen Anforderungen, Theaterbauten, Büchereien, Kurhäuser, Krankenhäuser u.dgl.
- 90/100: Wiederherstellungsarbeiten, Ausbau von Wohnungen, Geschäftsportalen, Fassadenumbauten u.dgl.
- 100/100: Umbauarbeiten in Gebäuden aller Art und Innenraumgestaltung