Was ist eine Einliegerwohnung?
Wie genau definiert sich eine Einliegerwohnung in Österreich? Was muss bei Bau und eventueller Vermietung beachtet werden und welche rechtlichen Regelungen gibt es? Wir haben die Antworten.
Ursprünglich waren Einliegerwohnungen vor allem auf Bauernhöfen und großen Gutshöfen zu finden, wo sie der Unterbringung von Landarbeitern dienten. Heute versteht man unter der Einliegerwohnung eine komplette, in sich abgeschlossene Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses. Komplett bedeutet in diesem Fall mit Strom-, Gas- und Wasseranschluss, mit eigenem Badezimmer und fest installierter Kochmöglichkeit. Außerdem muss es einen separaten Eingang geben, damit man rechtlich von einer Einliegerwohnung sprechen kann.
Aus Ein- wird Zweifamilienhaus?
Ob Ihr Einfamilienhaus aufgrund der Einliegerwohnung zum Zweifamilienhaus wird oder nicht, sollten Sie klären (lassen), noch bevor Sie eine Vermietung anstreben. Denn aus steuerlicher Sicht gibt es hier gewichtige Unterschiede. Unter einem Zweifamilienhaus versteht man in der Regel ein Haus mit zwei mehr oder weniger gleich großen bzw. gleichwertigen Wohnungen. Eine Einliegerwohnung hingegen ist kleiner als die Hauptwohnung. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Finanzamt über die steuerlichen Regelungen für Einliegerwohnungen, deren Herstellung und Unterhaltungskosten können nämlich abgesetzt werden. Achtung: Wird die Einliegerwohnung als An- bzw. Zubau realisiert, ändert sich natürlich auch der Grundsteuerwert.
Historisch betrachtet
Viele Häuser, die in der Zeit direkt nach dem Ersten Weltkrieg errichtet wurden, besitzen oder besaßen Einliegerwohnungen. Grund: das damals geltende 1. Wohnungsbaugesetz schrieb einen Einbau von einer Einliegerwohnung in neue Einfamilienhäuser vor, um den herrschenden Wohnungsmangel zu beheben.