Lageplan © charles taylor/shutterstock.com

Planzeichenverordnung: Grundriss und Lageplan

Die Planzeichenverordnung ist das Regelwerk, welches die Darstellung von Flächenwidmungsplänen, Lageplänen und Grundrissen steuert. Hier erfahren Sie, welche Informationen diese Dokumente enthalten müssen und welche Vorschriften es zu beachten gilt.

Die Planzeichenverordnung dient als wichtiger Leitfaden für die bauplanerische Praxis. Die genaue Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend für eine zügige und reibungslose Abwicklung von Bauvorhaben. Mit dem zunehmenden Einsatz digitaler Tools wird die Einhaltung dieser Vorgaben erleichtert. Neben Flächenwidmungsplan, Lageplan und Grundriss verlangen die Behörden oft noch weitere Darstellungen oder Angaben. Wichtig ist, dass sämtliche Einreichpläne der spezifischen Planzeichenverordnung entsprechen. Der Profi – Architekt, Baumeister, Bauunternehmen – weiß Bescheid!

Bevor wir auf die geforderten Details näher eingehen, beginnen wir mit einer Klärung der wichtigsten Begriffe. Was ist ein Lageplan? Ein Lageplan ist ein schematisches Diagramm, das die Position des Bauprojekts in seiner Umgebung zeigt. Und ein ist ein horizontaler Schnitt durch ein Gebäude, der die Anordnung der Räume zeigt.

Der perfekte Lageplan: Was gehört hinein?

Ein Lageplan muss immer im Maßstab von 1:200, 1:250 oder 1:500 gezeichnet sein und folgende Informationen enthalten:

  • Nordpfeil und Höhenlage (bezogen auf lokales Höhensystem)
  • Angaben zur Liegenschaft und den Nachbargrundstücken
  • (Grunstücksnummern, EZ/Einlagezahl & Katastralgemeinde der Liegenschaft
  • und der Nachbargemeinden)
  • Flächenausmaße des Bauplatzes (bebaute Fläche & umbauter Raume)
  • Darstellung bestehender (grau), geplanter (rot) und abzutragender
  • Baulichkeiten (gelb)
  • Abstände zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Flächen
  • Höhenlage des Geländes, Stützmauern und Wege
  • Gartenbereiche, Spielplätze und Parkplätze inkl. genauerer Infos
  • Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
  • KFZ-Stellplätze & öffentliche Verkehrsflächen, Gehsteige, Alleebäume etc.
  • Angaben zu Eigentümern & Anrainern (& anderer bevollmächtigter Personen)
  • Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)

 

Der perfekte Grundriss, was gehört hinein?

Wie erstellt man einen präzisen Grundriss nach Anforderungen und was muss er für Informationen enthalten? Grundrisse werden immer im Maßstab 1:100 gezeichnet und sie erfordern folgende Angaben:

  • Klare Raumwidmungen und -größen (Gang, Küche, Bad,...) inkl. der einzelnen Nutzflächen und Angabe der Bodenbeläge
  • Angaben zur Bodenbelägen
  • Umbauten und Änderungen (farblich hervorheben)
  • Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Büroeinheiten, Garagen, u.a.)
  • Technische Details (Rauchabzüge, Abluftkanäle, Luftleitungen, Regenrohre, Kanäle etc.)
  • Hausbrieffachanlagen
  • Gesetzliche Vorgaben und spezifische Bestimmungen (Garagengesetz, Aufzugsgesetz, etc.)
  • Alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind, also Fenstergrößen, Fußbodenoberkanten, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten…

Digitalisierung erleichtert Einreichungen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung können nun auch digitale Einreichungen und Geoinformationssysteme (GIS) genutzt werden, um die Planung und Genehmigung von Bauprojekten zu erleichtern. Zudem gibt es inzwischen spezialisierte Software, die bei der Erstellung von Lageplänen und Grundrissen unterstützt und diese direkt auf Einhaltung der Verordnungen prüfen kann.

AutorIn:
Datum: 06.11.2023
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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