Das Baugrundrisiko tragen Sie als Bauherr! Das heißt, dass Mehraufwendungen aus vor Baubeginn nicht ersichtlichen Faktoren einen Mehrpreis bedingt, der vor Beginn der Arbeiten vom Auftragnehmer benannt und vom Bauherrn bestätigt sein muss. Insbesondere gelten felsiger Baugrund, vorhandene Bauwerksteile einer Altbebauung, Grund- oder Schichtenwasser oder nicht ausreichend tragfähiger Baugrund als solche Faktoren.
Bauherrenpflicht
In Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflicht muß der Architekt bzw. Planer den Bauherren rechtzeitig (das ist in einem sehr frühen Stadium der Planung) auf die Notwendigkeit von Baugrunduntersuchungen hinweisen. Beauftragung und Bezahlung von Baugrunduntersuchungen ist allerdings dann Pflicht des Bauherren.
Den Architekten kann normalerweise ein fehlendes Baugrundgutachten nicht an in seiner Arbeit hindern. Meistens werden notwendige Untersuchungen oft bis zum Baugrubenaufschluß hinausgeschoben um Kosten zu sparen. Im Allgemeinen funktioniert diese Vorgangsweise auch gut.
Baugrunduntersuchungen
Für die Planung und Bauausführung von Hoch- und Tiefbauvorhaben, sowie für Altlasten- und Deponieerkundungen werden Baugrunduntersuchungen veranlasst und durchgeführt. Sie erfolgen meist in Form von Probebohrungen, Schächten, Rammsondierungen, der Herstellung von Grundwasserpegeln, Pumpversuchen, der Entnahme und Untersuchung von Boden- und Wasserproben. Auch zur Erkundung und Analyse bereits bestehender Fundierungsverhältnisse können sich diese Untersuchung als notwendig erweisen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen können Ursachen von Bauschäden und verborgene Baumängel aufgespürt und lokalisiert werden.
Durch eine Baugrunduntersuchungen werden folgende Parameter überprüft:
- Tragfähigkeit des Baugrundes
- Gründung von Bauwerkslasten
- Standsicherheit der Böschung
- Hang-, Baugruben- u. Böschungssicherung
- Erddruckfragen, Standsicherheit
- Sondergründungen, Nachgründungen
- Beseitigung von Gründungsschäden
- Gleiten, Kippen, Grundbruch, Setzungen
- Probleme mit dem Grundwasser
- Drainage oder Wanne, Wasserhaltung
- Frostgefährdung und Frostsicherung
- Sicherung eines Nachbarbauwerkes
Bodensicherung
Aufgabe des Bodengutachters und Statikers ist es daher, die Wahl der richtigen, das heißt sicheren und wirtschaftlichen, Gründung im vorhandenen Untergrund zu ermöglichen. Dazu werden die Verhältnisse anhand regionaler Karten und Unterlagen erhoben. Entsprechend der zu erwartenden Geologie und der Bauaufgabe werden sie durch Bohrungen, Schürfe und Sondierungen erkundet und im geotechnischen Labor untersucht.
Bodenarchiv
Das aus über 45.000 Einlagen bestehende Archiv des Wiener Baugrundkatasters ist eine der wichtigsten geotechnischen Plansammlungen Wiens. Hinzu kommt noch eine Vielzahl spezieller Kartenwerke von großer geologischer und grundbautechnischer Relevanz. Er ist sowohl für Bauvorhaben der Stadt Wien als auch für Privatunternehmen von großer Bedeutung ist.
Mit dem Baugrundkataster und dem Bodenprobenlager verfügt Wien über ein detailliertes Wissen seines Bodens. Wie jedes Archiv ist auch der Wiener Baugrundkataster niemals abgeschlossen. Neue Daten, Bohrungsergebnisse und Bodenproben ergänzen laufend den Bestand des Baugrundkatasters und halten ihn so auf den aktuellen Stand.