Wasserversorgung im Neubau: Das müssen Sie beachten
Wasser marsch? Damit die Wasserversorgung im Neubau klappt, müssen nicht nur die richtigen Leitungen verlegt, sondern auch die passenden Formulare ausgefüllt werden. Hier finden Sie alles, was Sie über den Wasseranschluss in Ihrem neuen Zuhause wissen müssen.
Ob für ein gemütliches Bad, Wäschewaschen, zum Blumengießen oder Pasta kochen – die Wasserversorgung gehört zu den wichtigsten Grundpfeilern, wenn es ums Wohnen geht. In Österreich ist sie für Wohnhäuser sogar Pflicht. Wer neu baut, muss sich daher auch um den Wasseranschluss kümmern – und dabei gibt es einiges zu beachten. Das ist nicht nur eine Frage der korrekten Technik, sondern auch der Bürokratie.
Wasseranschluss: Worum müssen Sie sich vor dem Bau kümmern?
Wer in Österreich ein Wohnhaus bauen will, benötigt einen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser – so will es auch das Gesetz. Deshalb müssen Sie sich als Häuslbauer bereits vor Baubeginn Ihres Neubaus mit der Wasserfrage auseinandersetzen. Das bedeutet zunächst die Frage nach dem Wasseranschluss.
Worauf muss man achten, wenn es keinen Wasseranschluss gibt?
Ist kein Wasseranschluss vorhanden, sollten Sie sich mit dem örtlichen Wasserversorger in Verbindung setzen und mögliche öffentliche Trinkwasserleitungen in der Nähe ausfindig machen. Anschließend müssen Sie den Anschluss an diese Leitung und die damit einhergehende Zuleitung zu Ihrem Haus bei der Gemeinde beantragen. Damit der Wasseranschluss verlegt werden kann, sind Anschlussarbeiten wie eine Aufgrabung und die provisorische Verlegung von Leitungen notwendig. Um eine reibungslose Durchführung zu garantieren, ist oft eine gemeinsame Besprechung mit dem Wasserversorger und der Verkehrsbehörde notwendig, um eventuelle verkehrstechnische Maßnahmen wie Absperrungen und Umleitungen zu klären.
Was tun, wenn kein Wasseranschluss möglich ist?
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ein Wasseranschluss an eine öffentliche Leitung nicht möglich ist. In diesem Fall müssen Sie auf dem Grundstück einen eigenen Trinkwasserbrunnen errichten lassen. Wenden Sie sich dazu an die Gemeinde und einen geeigneten Installateur beziehungsweise ein Brunnenbohrunternehmen. Sollten Sie zu Bewässerungszwecken große Wassermengen benötigen, kann ein eigener Brauchwasserbrunnen sinnvoll sein.
Worauf muss man achten, wenn es einen Wasseranschluss gibt?
Auch wenn ein Wasseranschluss vorhanden ist, gibt es einige Punkte zu beachten. Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob der Rohrdurchmesser und der Druck des Anschlusses für Ihre Zwecke ausreicht. Dies kann von einem Installateur geprüft werden. Außerdem sollten Sie sich darüber informieren, wo sich der Wasserzähler befindet. Um unschöne Überraschungen zu vermeiden, sollten die Anlagen vor Start der Bauarbeiten eingehend überprüft werden. Anschließend können Sie den Wasseranschluss bei Ihrem örtlichen Wasserversorger auf Ihren Namen anmelden und die Anlage in Betrieb nehmen!
Wie funktioniert die Wasserbezugsanmeldung?
Um Zugang zum örtlichen Wassernetz zu erhalten, kann eine Wasserbezugsanmeldung notwendig sein. Üblicherweise sind dafür Angaben zu Ihrem Grundstück und dem geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme notwendig. Führen Sie die Anmeldung am besten so früh wie möglich durch, um einen reibungslosen Bauprozess zu gewährleisten. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über ein Ansuchen bei Ihrer Gemeinde und kann vielerorts auch online durchgeführt werden.
Wie viel kostet die Anmeldung eines Wasseranschlusses?
Bei der Anmeldung Ihres Wasseranschlusses kann es zu einigen Kosten kommen. Für den Anschluss der Trinkwasserleitung ist grundsätzlich eine Wasseranschlussgebühr fällig. Für die Bereitstellung und Wartung von Wasserzählern wird eine Wasserzählergebühr erhoben. Unter Umständen kann es auch zu einer Wasserbereitstellungsgebühr kommen. Ebenfalls muss für das abgegebene Wasser eine Wasserbezugsgebühr bezahlt werden. Um abzuschätzen, wie viel Kosten dabei auf Sie zukommen, können Sie sich an das örtliche Wasserwerk wenden oder bei Ihrer Gemeinde um Auskunft bitten.
Welche Vorschriften gelten in welchem Bundesland?
Die genauen Vorschriften zur Wasserversorgung können von Bundesland zu Bundesland variieren. Planen Sie, ein Haus zu bauen, sollten Sie sich also zunächst eingehend über die örtlichen Regelungen informieren. Die jeweiligen Informationen sind in der Regel auf den Webseiten der Bundesländer öffentlich zugänglich. Hier finden Sie die aktuellen Wasserversorgungsgesetze im Überblick:
Wien | Wasserversorgungsgesetz |
Salzburg | Bautechnikgesetz |
Oberösterreich | Wasserversorgungsgesetz |
Niederösterreich | Wasserleitungsanschlussgesetz |
Kärnten | Gemeindewasserversorgungsgesetz |
Burgenland | Wasserleitungsabgabegesetz |
Steiermark | Gemeindewasserleitungsgesetz |
Tirol | Bauvorschrift |
Vorarlberg | Wasserversorgungsgesetz |