Achtung bei Auswirkungen von Planänderungen!
Jede Entscheidung und jede Änderung, sei es durch den Bauherrn oder durch eine ausführende Firma mit Einverständnis des Bauherrn, muss darauf überprüft werden, ob sie Auswirkung auf die Planung hat.
Kommt es zu Änderungen in den Plänen, so müssen diese nicht nur zeichnerisch, sondern auch in der “schriftlichen Planung” z. B. bei bereits bestellten oder in Fertigung befindlichen Leistungen auswirken. Generell ist nach jeder Besprechung mit ausführenden Firmen, PlanerInnen, KonsulentInnen, Behörden, insbesonders aber nach Baubesprechungen, diese Überprüfung erforderlich. Wirken sich Änderungen in der Planung aus, so sind die Pläne zu aktualisieren. Heißt: die Änderungen sind einzutragen und bei sonstigen Auswirkungen empfehlen sich Aktenvermerke, welche an alle Beteiligten nachweislich persönlich oder mittels Einschreiben verteilt werden.
Genaue Dokumentation der Änderungen
Dies betrifft alle Planungsarten, in denen die Änderungen Auswirkungen haben (von der Einreichplanung bis zur Detailplanung). Sobald eine Änderung durchgeführt worden ist, muss diese auf dem Plankopf - Plannummer mit einem Zusatz-Index in Form eines Buchstabens - vermerkt werden. Beginnend mit A, dem Index der ersten Änderung, setzt sich die Reihenfolge fort. Somit hat der Plan einen neuen Index und alle Pläne mit niedrigeren Indizes sind ungültig. Auf dem Plan sollte auch eine Liste mit den Indizes geführt werden, die die Art der Änderungen und das jeweilige Datum enthalten. Nichtaktualisierung und Nichtinformation bedeuten Chaos auf der Baustelle.
Die Planungsaktualisierung ist deswegen notwendig und kurzfristig durchzuführen, da die Pläne Grundlage für alle ausführenden Firmen und beteiligten Personen sind. Nicht aktualisierte Pläne bedeuten, dass besprochene Entscheidungen und Änderungen unter Umständen nicht ausgeführt werden bzw. zu vermeidbaren zusätzlichen Kosten für Änderungen führen! |