Der Bauvertrag kommt dadurch zustande, dass der Bauherr eine ihm angebotene Leistung zu einem bestimmten Preis beauftragt und dass die ausführende Firma den Auftrag annimmt. Im rechtlichen Sinn ist der Bauvertrag ein Werkvertrag. Dieser regelt, was die beiden Vertragspartner miteinander vereinbaren.
Sollten Fragen auftauchen, die im Vertrag nicht geregelt sind, so ist das Gesetz anzuwenden. Sinn des Auftrages ist die Erbringung einer vereinbarten Leistung. Nimmt ein Unternehmen einen Auftrag an, ist es auch dazu verpflichtet, die darin vereinbarte Leistung zu erbringen.
Vereinbarungspunkte
- Die allgemeinen Vorbedingungen die bereits Teil der Ausschreibung waren regeln ob die Werkvertragsnormen (ÖNORMEN z. B. A 2060, B 2110 sowie spezielle Normen für die verschiedenen Gewerke) als allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Dies ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch in den meisten Fällen getan. Wenn die ÖNORMEN nicht vertraglich fixiert sind, gelten sie auch nicht, es sind dann eigene Vertragsbestandteile zu formulieren, die die in den ÖNORMEN geregelten Themen auf ihre eigene Art und Weise regeln.
- Die Art der Abrechnung: Pauschalpreis oder nach Aufmaß (Einheitspreisvertrag) sind die gängigen Vorgangsweisen.
- Der Umfang der Arbeiten findet sich im Angebot
- Die vereinbarten Zahlungsmodalitäten und Bedingungen (Nachlass, Skonto, Termine, Pönale, Gewährleistungsbedingungen, Sicherstellungen, usw...), die meistens auch im Verhandlungsprotokoll festgehalten sind.
Festlegung
Der Bauvertrag wird üblicherweise aufgrund der vom Anbieter unterschriebenen Ausschreibung (=Angebot), in der die Art der Arbeiten, deren Preis und die allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt sind, dem von den Vertragspartnern unterschriebenen Verhandlungsprotokoll, das die Zahlungsmodalitäten und die Bedingungen regelt, sowie dem vom Architekten verfassten und vom Bauherren unterschriebenen Schlussbrief, der die endgültige Beauftragung festlegt, abgeschlossen.
Für Ihr Baubudget sind Skonto-Vereinbarungen wichtiger als man zuerst annehmen möchte. Die üblichen Skontobedingungen bewegen sich in der Größenordnung von 2-3 % bei Zahlung innerhalb einer relativ kurzen Frist (2-4 Wochen). Sichern Sie sich die Konditionen vertraglich und sorgen Sie dafür dass auch jede Abschlagszahlung innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wird, sonst geht der gesamte Anspruch verloren.