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Was Sie über Energie wissen sollten!

Versorgungssicherheit
Auch wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln, werden Sie zuverlässig mit Strom versorgt. Ihr Netzbetreiber ist weiterhin verpflichtet, den Strom bis zu Ihrem Heim oder Ihrem Betrieb durchzuleiten. Diese Versorungspflicht ist gesetzlich geregelt.

Labeling (Produktkennzeichnung)
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, bei der Auswahl Ihres Stromlieferanten zu entscheiden, von welchem Energieträger Sie Ihren Strom beziehen (Aufbringungsmix), sind die Lieferanten verpflichtet, den Anteil an den verschiedenen Primärenergieträgern, auf der Stromrechnung, auszuweisen (Labeling).

So finden Sie auf Ihrer Rechnung einen Produktmix von Elektrizität aus Wasser, Biomasse, Wind, Sonne, Geothermie, Kohle, Erdgas und auch atomarer Energie.

Was bedeutet Erneuerbare Energie?
Erneuerbare Energie ist der Oberbegriff für Wasserkraft einerseits und Ökostrom andererseits.

Erneuerbare Energie wird auf Basis von Regelungen im EIWOG (Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz) besonders unterstützt. Die Modelle für die Förderung der unterschiedlichen Energien werden von den Bundesländern im Detail gestaltet.

Welche Energieträger gelten als Ökostrom?
Dies sind Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermische Energie, Wind und Sonne, soweit sie für die Erzeugung elektrischer Energie Verwendung finden. Details werden in den Landesgesetzen geregelt.

Was ist Kleinwasserkraft?
Von Kleinwasserkraftwerksanlagen spricht man bei Kraftwerken bei einer Engpassleistung von bis zu 10 MW (Megawatt). Diese sind von der Landesregierung zu benennen.

Der Betreiber einer solchen Anlage hat die Möglichkeit, sogenannte Kleinwasserkraftwerkszertifikate (zu je 100 kWh) auszugeben, die in einem bestimmten Umfang von den Stromhändlern erworben werden müssen (8% des gesamten Verkaufs).

Warum zahle ich einen Zuschlag für Ökostrom?
Aufgrund der Tatsache, dass die Erzeugungskosten für Ökostrom höher sind, als für konventionell erzeugten Strom, müssen die Mittel dafür gesondert aufgebracht werden.

Die Verteilnetzbetreiber müssen daher den Ökostrom zu einem bestimmten Mindestpreis kaufen. Die Mittel für diesen verpflichteten Ankauf werden durch einen Zuschlag zu den Tarifen aufgebracht. Damit werden dem jeweiligen Netzbetreiber die Mehrkosten ersetzt, die durch den Unterschied von Energiepreis und Marktpreis entstehen.

Die Mehrkosten werden also auf alle Netznutzer aufgeteil. Die Höhe des Zuschlages legt der jeweilige Landeshauptmann fest. Dieser orientiert sich an den Kosten der jeweiligen Erzeugungstechnologie.

Wird der Anteil an Erneuerbarer Energie steigen?
Das seit Anfang 2003 in Kraft getretene Ökostromgesetz hatte sich ursprünglich zum Ziel gesetzt, den Anteil der neuen Erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) an der österreichischen Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf 78,1% zu heben.

Dieses Ziel wurde allerdings nach hinten verschoben. So soll der Anteil der neuen Erneuerbaren Energien bis 1. Jänner 2008 auf mindestens 4%, die Kleinwasserkraft auf 9% gesteigert werden. Die Förderung der Ökostromerzeugung erfolgt durch Abnahmegarantien und Mindestpreise.

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Helmut Melzer
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Ökostrom

Umweltverträglicher Strom hat seinen Preis. Was sind die ...
 

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Der Energieausweis und seine Begriffe leicht verständlich gemacht.

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