Weiters sollten die, dem Aufenthalt von Menschen dienenden, Räume soweit wie möglich vor Lärmeinwirkung geschützt sein.
Um dies sicherzustellen, gibt es die gesetzlichen Regelungen bezüglich Nachbarabstand und Abstandsflächen der Gebäude untereinander. Für die Abstände der Bauten untereinander, bzw zur Grenze gibt es klare Regelungen. Soweit nicht zusätzliche behördliche Bestimmungen, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, größere Mindestabstände vorsehen, müssen die Bauten von den Grenzen, bzw. die Bauten untereinander, folgende Abstände aufweisen:
Bebauungsgrenze
Ob ein Bebauungsplan für dein Grundstück vorliegt, erfährst du auf deinem Gemeindeamt oder bei der Baupolizei. Mehr Infos findest Du hier!
Zu Verkehrsflächen hin, bzw. wenn ein Bebauungsplan es vorsieht, kann die Bebauungsgrenze auch durch eine Baufluchtlinie, oder eine Bau(grenz)linie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen, wie zB Sockel, Vordächer, Freitreppen oder Rampen, nicht überschritten werden darf. Ob ein Bebauungsplan für die Gemeinde, bzw. Ihr Grundstück vorliegt, erfahren Sie auf Ihrem Gemeindeamt. Ein solcher Plan könnte andere Regelungen, als die Gesetzlichen getroffen haben und gilt im Einzelfall.
Ausnahmen
Zu Verkehrsflächen hin, bzw. wenn ein Bebauungsplan es vorsieht, kann die Bebauungsgrenze auch durch eine Baufluchtlinie, oder eine Bau(grenz)linie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen, wie zB Sockel, Vordächer, Freitreppen oder Rampen, nicht überschritten werden darf. Ob ein Bebauungsplan für die Gemeinde, bzw. Ihr Grundstück vorliegt, erfahren Sie auf Ihrem Gemeindeamt. Ein solcher Plan könnte andere Regelungen, als die Gesetzlichen getroffen haben und gilt im Einzelfall.
Bundesland
Abstand Bau zu Grundgrenze
Abstand Bau zu Bau
Wien
In der offenen Bauweise und Bauklassen I,II, mind. 6m
detto
Vorarlberg
Nach Schattenregel, siehe Abb. 1, aber mind. 3m
detto
Tirol
0,7 fache Höhe der, der Grenze zugewandten Gebäudeseite (Schnitt äussere Wandfläche/Dachhaut), aber mind. 4m
6m
Steiermark
2m plus 1m für jedes Stockwerk
detto
Salzburg
3/4 der Höhe der Dachtraufe oder Wand, die in Richtung Grundgrenze gerichtet ist, aber mind. 4m
Untereinander die Summe der beiden vorhererrechneten Abstände.
Oberösterreich
mind. 3m
detto
Niederösterreich
Der seitliche "Bauwich" muss der halben Gebäudehöhe entsprechen, aber mind. 3m
Unmittelbar aneinander, oder freier Lichteinfall auf alle Hauptfenster bei 45° Lichteinfall.
Kärnten
Unmittelbar aneinander, oder nach der Schattenregel, siehe Abb. 1, aber mind. 3m
detto
Burgenland
seitlich und hinten die 1/2 Gebäudehöhe minus 1m, gemessen an der, der Grenze zugewandten Wand, aber mind. 3m
detto
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Wir haben in unserem Garten im Burgenland seit 8 Jahren einen Swimmingpool mit 3m Abstand zum Nachbargrundstück.Unser Nachbar will nun an der Grundstücksgrenze (Westen) ein Gebäude (6mx10mx2,5m) für Traktor und Anhänger errichten .Dieses Gebäude beeinträchtigt erheblich den Sonneneinfall am Nachmittag im Schwimmbadbereich.Was können wir dagegen unternehmen?
Hallo. Ich möchte ein stück erschlossenen Wald in Graz west kaufen auf einem Berg, auf dem eine kleine Lichtung ist.In dieser Lichtung würde ich gerne ein Erdhügelhaus bauen,das heißt ein Haus dass mit Erde bedeckt und in die Natur integriert ist.Von oben sieht man nur Grün statt Baumstummeln und von vorne sieht man einen kleinen Erdhügel, denn ich baue nicht in die Höhe sondern in die Tiefe bzw stuffenförmig den abfallenden Waldboden angepasst.Ist sowas erlaubt, und wie schaut es aus wenn 2-3 Parteien wohnen würden, (oder als Wellneszentrum)?Nachdem es ja keine Fenstern zum Nachbarn gibt und das Haus von oben über Lichtkuppeln und vorne über Fenster belichtet ist, muss man da trotzdem diesen Abstand von 2 meter einhalten?Lärmbelästigung gibt es auch keine durch den schutz der Erde...Man nutzt die Erdenergie zum Heizen (konstant 25°c )und im Sommer ist es angenehm Kühl,und man gibt der Natur ein stück Natur wieder zurück...wäre so ein Projekt von der Raumordnung zu genehmigen oder eher unmöglich?Eine Hütte darf man ja auch Bauen und die sieht man eher als so einen Erdhügel den ich wieder grün bepflanze...in der nähe wenn man das so nennen kann ist eine Kirche, wobei das grundstück 5,4 ha groß ist, und Nachbarn gibt es lange keine außer diese 2-3 Parteien für die ich Bauen möchte...kann ich da sowas Bauen?Lg Laetitia G.
Wir wollen einen Balkon an unsere Eigentumswohnung (Mehrparteienhaus) in Niederösterreich anbauen. Es stellt sich die Frage, ob wir die Zustimmung aller oder nur von mehr als der Hälfte der Miteigentümer brauchen.
Meine Nachbarn haben direkt an die Feuermauer meines Hauses in NÖ (ca. 13 m) Sträucher gepflanzt und auch eine künstliche Bewässerung angelegt. Ich musste nun feststellen, dass das Fundament aufgebrochen ist, man sieht das Bitumen und in meinem Keller sind an dieser Stelle große feuchte Flecken und es blättert alles ab. zur Sanierung müssten die Sträucher entfernt werden, da aufgegraben werden muss, um alles trocken zu legen. Meine Nachbarn behaupten, dass ich für die Entfernung und das Wiederersetzen der Sträucher zuständig bin. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Feuchtigkeit durch die Wurzeln der Sträucher und die künstliche Bewässerung entstanden ist. Wer ist dafür zuständig? Wie kann ich das beweisen?
Ich möchte einen Sichtschutz zu meinem Nachbarn errichten hoch darf dieser sein? Es besteht bereits ein Zaun den der Nachbar errichtet hat und der eta 1,50m hoch ist, aber das ist mir zuwenig zumal es eben auch keinen Sichtschutz bietet
Meine Mutter ist 77 Jahre und wohnt in einem kleinen Haus mit Garten. Der Nachbar dem das angrenzende Grundstück gehört hat vor einigen Jahren in einer Entfernung von 5 Metern einen Mamutbaum gepflanzt. Mittlerweile ist dieser Baum riesengroß und im Herbst, wenn er seine Nadeln verliert, versinkt der Hauszugang bis zur Haustüre meiner Mutter in Nadeln. Die Dachrinnen sind in dieser Zeit total verlegt. Gibt es in Österreich einen gesetzlich vorgeschriebenen Abstand für die Pflanzung von Bäumen? Muss der Nachbar die Kosten für die Reinigung der Dachrinnen übernehmen? Überdies stehen entlang des Zaunes 4 ca. 20 Meter hohe Fichten, in einem Abstand von 3 Metern zur Grundgrenze, die für ordentlich Schatten im Garten meiner Mutter sorgen. Lg Traudi
Hallo!!! unsere nachbarn wollen ihr haus abreißen und neu bauen, direkt an den zaun, auf der seite ohne fenster...unser und deren haus würden grundflächenmäßig sich nicht verdecken, aber wir hätten plötzlich eine hohe mauer als gartenzaun, was im garten und unserer terrasse licht wegnimmt und doch beengend wirkt. außerdem müsste für fundament und den hausbau ja bagger, geräte, gerüst usw bei uns im garten stehen, was wir keinesfalls wollen, und die grabarbeiten könnten auch unserem haus im schlimmsten fall risse zufügen....wie sieht es aus, kommt ein nachbar mit sowas durch oder hat man chance es anzufechten? lg david
Hallo eine Frage: wie gross darf eine Garage sein ( in Oö, St. Lorenz ), die unser Nachbar plant direkt auf die Grundstücksgrenze zu setzen ? Er plant ein Fenster auf die Seite unseres Grundstückes, und hat in der Planung an die Garage eine "Werkstätte" mit eingeplant / angehängt , sodass die Garage länger als üblich ist. mit besten Dank für die Defintion Garage Sibylle
wir leben in wien und hätten geplant, unsere loggia mit einem balkonanbau zu vergrößern. nun meint die baupolizei zu unserem vorhaben, dass der anbau nicht mehr in der fluchtlinie sei und der anbau generell 3 meter vom nachbargrundsstück entfernt sein müsste. jetzt hab ich in diesem forum eine antwort gelesen, dass z.b. ein CARPORT kein gebäude ist und deswegen der min.abstand nicht eingehalten werden muss - ein BALKON wäre auch kein gebäude und trotzdem muss ich lt. baupolizei den abstand wahren!? wäre das vielleicht ein argument, um unser vorhaben doch noch auf rechtskräftige füße zu stellen!?
ich hab eine eigentumswohnung mit einem balkon im ersten stock, der auf metallstehern am boden verankert ist. die metallsteher stehen auf dem das haus umgebenden grund, aber der balkon selbst ragt ca. 50 cm in das nachbargrundstück. momentan gehört dieses grundstück noch mir, jedoch möchte ich dieses verkaufen. der käufer verlangt, dass der balkon komplett entfernt werden muss. ist das zulässig? oder würde es nicht reichen, den balkon um 50 cm schmäler zu machen?
Hier die Fakten: Bestehendes Mehrparteienhaus (Mietwohnungen) im Bundesland Salzburg, 2 Stockwerke und darüber noch ein weiteres Dachgeschoss-Stockwerk. Auf der einen Seite befinden sich unsere Fenster sowie der Balkon im 1. Stock. Nun soll gegenüber von uns (also genau gegenüber der soeben geschilderten Seite) ein weiteres neues Mehrparteienhaus gebaut werden, allerdings so nah herankommend, dass lediglich ca. 5 Meter Abstand (Gebäude zu Gebäude) sein werden und das neue Gebäude somit auch den Lichteinfall unserer Wohnung deutlich einschränken bzw. benachteiligen wird.
Hier die Fragen: a) Welcher Mindestabstand ist von Gebäude zu Gebäude jedenfalls einzuhalten? b) Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter gegen die nahe Zubauung Einspruch zu erheben bzw. mich zu wehren?
Gibt es in Österreich (speziell Graz) wirklich keinen Mindestabstand für Bäume ab der Grundsücksgrenze? Ich habe gerade bei der Stadtverwaltung nachgefragt und anscheinend kann ich sogar einen Hochstamm direkt an die Grenze setzen wenn ich will? Da ich aus der Schweiz komme und es da sehr genaue Auflagen gibt kann ich das fast nicht glauben?
muss man vom garagenabgang in den keller ( beidseitig gemauert) einen handlauf haben, ist solch einer pflicht oder nicht?? danke für die infos sind im burgenland zuhause, finde leider nicht wirklich was übers internet darüber
Ein Handlauf auf mindestens einer Seite ist bei jedem Stiegenabgang verpflichtend. Im Falle eines Sturzes einer Person könnte sich sonst für den Besitzer einerr Liegenschaft eine Haftung ergeben. Wichtig dabei ist die professionelle Verankerung des Geländers. lf pe
Ich saniere momentan ein Wohnhaus, an das eine Terrasse angebaut ist. Am Ende der Terrasse befindet sich noch ein Flachdach, das unterhalb eine Garage beherbergt. Das Flachdach ist weniger als 4 Meter vom Nachbargrundstück entfernt. Kann ich rein rechtlich das bereits bestehende Flachdach in meine Terrasse einbinden und dadurch die Terrasse vergrößern, wenn der Mindestabstand weniger als 4 Meter beträgt?
Diese Frage ist ohne Zeichnung zu abstrakt um ohne Zeichnung zu beantworten. Wenden Sie sich an die Baubehörde um dies Frage rechtlich bindend auch beantwortet zu haben .
Meine Frage: Ich wohne in Hartberg in der Steiermark in einem Mehrparteienhaus,Eigentumswohnung. Auf der Wiese nebenan soll ein neues mehrgeschoßiges Mietshaus mit 12 Wohnungen gebaut werden.Mein Wohnzimmer und Küchenfenster sind auf Seite des geplanten Neubaues.Welchen "Anspruch" auf Mindestabstand habe ich um genug Licht in meiner Wohnung zu haben?
Ich verstehe, dass es eine starke Einschränkung im Lebensgefühl darstellt, wenn plötzlich ein haus nebenan gebaut wird. Die Bauordung legt den Mindestabstand fest, EInspruchsmöglichkeiten haben bei der Bauverhandlung nur EIgentümer. Schauen Sie sich mal den Artikel an http://www.wohnnet.at/recht-auf-licht-luft.htm mfg peter
Habe folgende Fragen: 1) Wie weit muss ein Garagenbau von der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück entfernt sein. Kann die Garage direkt an den Grenzzaun gebaut werden? 2) Der vorgeschriebene Abstand Bau zu Bau 6m; gilt das auch für die Garage? 3) Wie weit muss die Garage zur öffentliche Verkehrsfläche entfernt sein? 4) Gibt es eine Vorschrift für eine Feuermauer auf der Garage zum Nachbargrundstück hin?
Ohne auf unsere Einwendungen zu reagieren oder uns zumindest zu informieren hat das Baurechtsamt der Stadt Salzburg mit Begründung von Verjährung illegale Zubauten am Nachbarhaus genehmigt, die von unserer Grundgrenze nur 3 m entfernt sind. Darüber hinaus wurden Umgestaltungspläne genehmig, was wir durch Zufall erfuhren. Man beruft sich dabei auf ein neueres(vielleicht Landes-)Gesetz, das solche Änderungen an nachträglich genehmigten Schwarzbauten erlauben soll?
Gibt es so ein Gesetz? Kann man gegen die Genehmigungen berufen?
Ersuche um rasche Antwort, weil Umbauarbeiten demnächst beginnen sollen.
Mit herzlichem Dank für die Bemühungen und feundlichen Grüßen
Unser Nachbar im Burgenland hat seine Garage an die Grundstücksgrenze angebaut. Abgesehen davon, daß sie ca. 18-20cm zu hoch ist und die "Nase" von seinem Flachdach zum Abrinnen des Wassers ca. 5cm über unser Grundstück ragt, möchte er jetzt eine Wärmedämmung anbringen - ca. 4cm breites Styropor, dann neuer Putz drüber, dann muß er evt. die "Nase" verlängern, damit das Wasser nicht an der Fassade herabläuft usw. Er macht uns aber bei all unseren Vorhaben das Leben schwer - unsere Mauer als Grundfeste haben wir ca. 5cm hineingerückt, die Abdeckplatten stehen also mit den Kanten an der Grundstücksgrenze, es ragt nichts zum Nachbarn hinüber. Die Abdeckplatten - vorher oben abgerundet - mussten wir gegen gerade Platten ersetzen, damit bei Regen kein Wasser in seinen Garten läuft. Er hat jetzt aber an unserer Begrenzungsmauer Kies usw. angeschüttet, also eigentlich AUF unserem Grund. Müssen wir die Wärmedämmung, die ja dann auf unser Grundstück ragt, erlauben? Wir haben gelesen, daß er lt. Gesetz auf unser Einverständnis angewiesen ist. Stimmt das? Vielen Dank!
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte in Niederösterreich. Die Terrassen der beiden Häuser sind getrennt durch eine Mauer, das letzte Stück (ca 1m breit) durch einen Maschendrahtzaun. Nun würden wir gerne auf unserer Seite quasi "hinter dem Zaun" eine Mauer aufstellen, die aber nicht höher ist als der Zaun (ca 1,2 m hoch). Was müssen wir beachten? Braucht man dazu eine Genehmigung von der Gemeinde?
Folgende Problematik: Hausübergabe bei meinem Nachbar; Laut Vermessung befindet sich die Grundstücksgrenze(derzeit ein Holzzaun) auf meinem Grundstück; dies wird schon so seit Jahren geduldet aber vom Nachbar wurde nie etwas verändert; Jetzt wurde das Haus des Nachbarn verkauft; der neue Besitzer hat keine Veränderungen durchgeführt; Gestern habe ich entdeckt, dass Sträucher auf der Seite des Nachbarn nahe des Holzzaunes gesetzt wurden; Wie sollte man dieses thema mit der Grundstücksgrenze mit dem Nachbar lösen? Besteht die Möglichkeit einer Ablöse gegenüber dem Nachbar? Wie hoch dürfen diese Sträucher werden? Wer ist für die Errichtung der Grundstücksgrenze(ob Zaun oder Sträucher) zuständig Zur Info: Ich befinde mich im Bundesland Salzburg; An wen kann ich mich wenden? Bitte um Rückantwort.
Land Salzburg Ich will ein 70 Jahre altes Haus abreissen und ein neues bauen. Das alte Haus steht an einer Seite 2m an der Grundstücksgrenze und auf einer anderen Seite nur 1m an der Grenze. Meine Frage kann ich das neue Haus wieder an der gleichen Stelle bauen ?
Land Salzburg: Wie genau ist die Abstandsregelung des Bauordnung zu verstehen?
Ein Teil meines Grundstücks wurde bereis zum Bauplatz erklärt. Die Bauplatzgrenzen sind deshalb kleiner als das Gesamtgrundstück. Muss ich nun die Abstände (4m) innerhalb des Bauplatzes einhalten oder innerhalb der Grundstücksgrenzen? Soll meinen:
Kann ich den Bauplatz bis zu dessen Grenzen bebauen, wenn ich die erforderlichen Mindestabstände zum Nachbarflurstück auf dem nicht zum Bauplatz erklärten, aber in meinem Eigentum stehenden Grundstücksflächen nachweise? Es handelt sich dabei um eine Flurnummer.
Ich hätte zu drei Fragen eine Auskunft benötigt! 1.) Die vom Nachbarn errichtete Grenzmauer ist in die Jahre gekommen und droht zu verfallen. Ist der Nachbar verpflichtet diese zu sanieren? 2.) Die ebenfalls vom Nachbarn (später) errichtete Garage ist zu meiner Garage nicht mit den notwendigen Entwässerungsmaßnahmen (drainage) errichtet worden. Nun fällt an der Wand zur Nachbargarage der Putz herunter bzw. bilden sich Wasserflecken. Ist hier auch der Nachbar verpflichtet diese Schaden zu beheben? 3.) Der Nachbar möchte sein Haus verkaufen (BJ ca. 1975). Nun stellt sich heraus, dass das Haus viel zu nahe an der Grundgrenze (Oberösterreich; 3m - soll, 2m - ist) steht, und ich soll diese "Abweichung" durch meine Unterschrift "legalisieren" (Ich habe mein Elternhaus vor 15 Jahren übernommen). Der Nachbar hat schon versucht "Druck" mittels Rechtsanwalt auszuüben. Welche möglichkeiten habe ich?
Ich wohne in der Stmk. und habe folgende Frage / folgendes Problem. Mein Grundstücksnachbar hat mir vor einiger Zeit klar gemacht, dass er auf seinem Grundstück eben, ein Haus bauen will, und ich solle ihm die bewilligung für die versetzung der grundstücksgrenze doch erteilen. auf gut Deutsch er will alles in allem ca 30m² meines Grundstückes haben, damit er sein Haus so bauen kann, wie er es auch geplant hat. Aufgrund der Art und Weise wie er an mich herangetreten ist, verneinte ich diese "Bitte", was ja auch keine war. Jetzt habe ich zu meinem Entsetzen bemerkt, dass er bereits mit dem Bau begonnen hat und bis auf 40cm zur Grundstücksgrenze heran bauen wird. Ich möchte noch vermerken, dass auf meinem Grundstück "noch" kein Bau von meiner Seite aus steht, und die genannten 30m² auch nicht als Baugrund gewidmet sind, sondern dieser Teil ist zur bewirtschaftung des familiären Bauernhofs. Kann ich hier irgendetwas machen oder muss ich ihm das so durchgehen lassen?
Das ist von der lokalen Baubehörde zu klären. Es mus ja eine Bauverhandlung mit den Anreiner geführt worden sein. Baut wer unrechtsmäßig kann ein Baustopp erzwunden werden, und zu einem Abbruchbescheid führen. Ein akzeptieren und zulassen wird bei späteren Streitereien immer zu Ihrem Nachteil führen lg pe
Ich wohne im Burgenland in einer Reihenhaussiedlung, die Gärten sind dementsprechend klein; 30-100 m2.Meine Nachbarin hat direkt an meiner Grundstücksgrenze Bäume gepflanzt (Laubbaum+Nadelbaum) die mittlerweile eine Höhe von ca. 8-9 Meter haben, auf alle Fälle ist die Birke höher als das Reihenhaus. Frage:gibt es eine gesetzliche Verordnung, bis zu welcher max.Höhe Bäume an der Grundstücksgrenze/Kleingärten sein dürfen?Laut Auskunft der Genossenschaft gibt es solche Bestimmungen nur in NÖ, angeblich nicht im Burgenland. Reden mit der Nachbarin bringt leider gar nichts,der ist das egal, SIE hat ja immer Sonne im Garten,ICH habe den Schatten ihrer Bäume.Die Nachbarin kann ich nur mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontieren,sonst bin ich chancenlos. lg
Ist natürlich ganz was eigens solche hochwachsenden Bäume zu Pflanzen. Sie haben aber Anspruch auf Licht. Dieser Artikel sollte es beantworten http://www.wohnnet.at/recht-auf-licht-luft.htm lg pe
Wir wollten uns mal befragen, wie das mit dem Abstand von einem Wohnhaus zu einem Öffentlichen Sportplatz ist. Wie viel meter Abstand müssten da vorhanden sein? Auf Seiten des Sportplatzes? Das Haus steht mit den maximalen Abständen an der Grenze.
Laut der oben angeführten Wiener Bauordnung müssen 6 Meter Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden? Ds würden ja insgeamt 12 Meter des Grundstückes sein? In unserem Fall wäre an einer Seite die Garage gekuppelt, ich habe immer gedacht, in diesem Fall ist zum anderen Nachbarn ein Abstand von 3 Meter einzuhalten, unser Grundstück ist 12,5 Meter breit.
Hallo! Habe vor kurzem ein Baugrundstück neben meinem Wald in der Steiermark verkauft. Nun wurde (wird) das Haus gebaut, und der Käufer des Bauplatzes möchte, dass ich meine Bäume (Fichten) bis auf ca 30m Entfernung zur Grundstücksgrenze entferne. Den "normalen" Bauabstand zur Grundstücksgrenze hat er eingehalten (6,5m). Nun meine Fragen: 1. Gibt es eine gesetzliche Regelung zum Bauabstand an der Grenze zum Wald? 2. Gibt es ein Gesetz, wonach ich verpflichtet bin, meine Bäume zu fällen?
NÖ: Mein Sohn möchte auf seinem Grundstück neben seiner Tischlerei ein Wohnhaus errichten. Der Abstand Wohnhaus/Betrieb würde 3,8m betragen. Leider bekommt er keine Bauerlaubnis von der Gemeinde, da der Abstand mindestens 5 m betragen müßte? Bauen wäre nur mit einer Feuermauer möglich. Stimmt das? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Wien: Darf ein Holz-Geraetehaus in der Baufluchtlinie stehen? Als wir in unser Doppelhaus 2009 einzogen, haben wir im linken Garteneck einen Platz von 2x3m betoniert mit der Absicht, dort spaeter (naemlich jetzt) ein Geraetehaus aufzustellen (2 x 2.6 m x 2.3 m hoch). Jetzt habe ich aufgrund der Ausschreibung eines neuen Flaechenwidmungsplans bemerkt, dass in diesem Bereich unsere Baufluchtlinie verlaeuft. Fuer Ihre Auskunft waere ich sehr dankbar! MfG
Unser nachbar baut die garage seines hauses etwa 2m an unsre grundgrenze und an der garage nach süden eine terrasse (die dann auch um das gesamte andre haus rumläuft). seitlich (richtung unsre grundgrenze) wird die garagenmauer auch noch vor die terrasse gezogen. für uns sieht das nun aus wie ein gesamtes haus, bzw. ist das dann eigentlich teil des hauses? oder noch immer garage? müsste das gebäude nun einen größeren abstand aufweisen, oder nicht? bitte teilen sie mir mit, welchen abstand eine terrasse, die rund ums haus läuft (und mit einer mauer zum nachbarn abgetrennt ist), haben muss.
..naja.. eine terrasse kann... fürchte ich ... direkt an die grundstücksgrenze gehen... ein bauwerk nicht ... da ist ein abstand einzuhalten...
hier meine ich .. gibt es eine baubewilligung.. wohl schon... danach muss sich der nachbar richten.... lg peter nemeth, der in seinem leben nix mehr bauen wird....
Im Nachbargrundstück wird neu gebaut. Lt. Plan ist die angebaute Garage an der Grenze zu unserem Grudnstück. Ist das zulässig? Ich beharre auf einen Abstand von mind. 4 Meter. Bitte teilen Sie mir die gesetl. Grundlagen mit. Besten Dank
Ich möchte in meinem garten eine terrasse anbauen. Da mein eingang ca. 1.2m über dem gartenboden ist, wird der terrassenboden auch in diese höhe gabaut.( Terrassengrösse ca.2x4m) wird in diesem fall eine bauverhandlung, baubescheid, baubewilligung... benötigt? welche baumaterialien darf ich verwenden und wieviel platz muss ich zum nachbarn lassen?
hier ist ein monsterbauwerk geplant..§;-)) ich habe es so verstanden... das dein ausgang in den garten 1.2 meter höher ist.. d.h. jetzt musst du runterspringen?? das klingt mir nach einem wirklichen zubau... weil eine reine begradigung ist das wohl nicht... sehe ich das richtig..??lg pn