Modernes Einfamilienhaus in einer Wohnhaus-Siedlung im Grünen

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Wieviel Platz muss ich zum Nachbar lassen?

Die Bauordnung regelt den Abstand zwischen benachbarten Gebäuden und Grundstücken. Trotzdem kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, weil sich Nachbarn gestört fühlen. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir hier die wichtigsten Abstandsvorschriften in Österreich für Sie zusammengefasst.

Jeder Grundstückseigentümer muss sich an die Bauordnung und die dort geregelten Abstandsvorschriften halten. Werden die Regelungen nicht befolgt, können sich Nachbarn rechtlich gegen Verstöße wehren. Grundlage dafür ist wie gesagt die Bauordnung, um genauer zu sein, das jeweilige Landesgesetz. Denn das Bauen ist in Österreich Ländersache. So legt jedes Bundesland selbst fest, wie weit zum Beispiel an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Im Schnitt belaufen sich die Mindestabstände auf drei bis sechs Meter. Wie weit vom Nachbargrundstück Sie letztendlich bauen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. In jedem Bundesland gibt es verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen.

Wer zählt als Nachbar?

Rechtlich gilt nicht nur der Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks als Nachbar, sondern alle Eigentümer, die sich im Einflussbereich Ihres Grundstücks befinden. Ist ein Neubau geplant, werden die zukünftigen Nachbarn vom Bauvorhaben verständigt. In manchen Bundesländern kann es auch zu einer Bauverhandlung kommen, zu der alle Nachbarn geladen werden. Diese können dann ihre Einwände vorbringen, zum Beispiel, wenn sie mit der geplanten Bauhöhe nicht einverstanden sind.

Wie weit muss ich von der Grundstücksgrenze weg bleiben?

Soweit es keinen Bebauungsplan gibt, der größere Mindestabstände vorsieht, müssen Gebäude in der Tabelle aufgelistete Abstände einhalten. Im Zweifelsfall oder wenn Sie wissen möchten, ob ein Bebauungsplan für die Gemeinde bzw. Ihr Grundstück vorliegt, wenden Sie sich an Ihre Baubehörde (Magistrat oder Gemeineamt). Sind Sie nicht sicher, ob Gebäudeteile die Grundstücksgrenze überschreiten oder nicht, sollten Sie ein Ziviltechnikbüro für Vermessungswesen beauftragen.

Bundesland Mindestabstand zur Nachbargrenze
Wien 3 Meter
Niederösterreich 3 Meter
Burgenland 3 Meter
Steiermark 3 Meter
Kärnten 3 Meter
Salzburg 4 Meter
Oberösterreich 3 Meter
Tirol 4 Meter
Vorarlberg 3 Meter

Wie finde ich die Grundstücksgrenzen?

Nicht immer markieren Zäune oder Hecken die Grundstücksgrenzen. Wollen Sie herausfinden, wo die die Grundstücksgrenze zum Nachbarn verläuft, müssen Sie die Hilfe eines Vermessungsbüros in Anspruch nehmen. Ob sich Ihr Grunstück im rechtlich gesicherten Grenzkataster oder noch im Grundsteuerkataster befindet, erfahren Sie im Grundbuch und Kataster. Ist Ihr Grundstück im rechtlich gesicherten Grenzkataster erfasst, findet sich im Grundbuch unter der Grundstücksnummer im Feld „G" ein Stern. Wenn nicht, muss die Vermessungsbehörde entscheiden, wo die Grenze verläuft. Ist es nur im Grundsteuerkataster erfasst, muss das Grundstück vermessen werden.

Was versteht man unter Baugrenze & Baufluchtlinie?

Baufluchtlinien geben an, wie viel Abstand zu einer Straße eingehalten werden muss. Baugrenzen legen fest, welcher Grundstücksteil frei bebaut werden darf. Bebauungslinien hingegen bestimmen, wo die Gebäudeaußenkante errichtet werden muss, sie legen also die genaue Position des Gebäudes fest.

Andere Abstandsregeln für Dach und Balkon

Häufig gibt es für Gebäudevorsprünge, allen voran Dächer, Erker und Balkone, Sonderregelungen. In den meisten Bundesländern dürfen diese über die Baufluchtlinien hinausragen. Mindestabstände müssen dennoch überall eingehalten werden. Beispiel Niederösterreich: Hier müssen Balkone und Erker mindestens drei Meter vom Nachbargrundstück entfernt sein.

Ausnahmen für Carports und Garagen

In Österreich dürfen Carports grundsätzlich bis zu einer Höhe von 3 Metern auf der Nachbargrenze errichtet werden. Wenn Sie Ihr neues Carport direkt auf der Grundstücksgrenze bauen möchten, sollten Sie aber trotzdem unbedingt Ihre zuständige Baubehörde (Bürgermeister oder Magistrat) und den betroffenen Nachbarn in die Planung miteinbeziehen. Tun Sie das nicht, kann es Ihnen passieren, dass Sie es letzten Endes auf Ihre Kosten rückbauen müssen, etwa weil Ihr Carport einen Schatten auf das Fenster des Nachbarn wirft, weil Regenwasser vom Carport-Dach auf das Nachbargrundstück fließt oder weil die Konstruktion schlicht und einfach die lokalen Brandschutz-Auflagen nicht erfüllt.

Besitzstörungsklage wegen neuer Wärmedämmung

Wird eine neue, dickere Fassadendämmung angebracht, verringert sich möglicherweise der Abstand zur Nachbargrundgrenze so weit, dass die Sanierungsmaßnahme den Unmut des Nachbarn hervorruft und Sie im schlimmsten Fall mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert werden. Vermeiden können Sie das, indem Sie vor der thermischen Gebäudesanierung die Zustimmung Ihres Nachbarn einholen, und zwar unbedingt schriftlich!

Pflanzen an der Grundstücksgrenze

Immer wieder kommt es wegen Sträuchern und Bäumen zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Sie überhängende Äste oder Wurzeln, die vom Grundstück Ihrer Nachbarn in Ihres ragen, entfernen dürfen. Sie müssen dabei aber fachgerecht und möglichst schonend vorgehen. Tun Sie das nicht, kann Ihr Nachbar Schadenersatz von Ihnen einklagen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Profi mit dem Baumschnitt beauftragen - auf eigene Kosten.

AutorIn:
Datum: 19.02.2024
Kompetenz: Recht

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