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Tätigkeiten des Statikers

Nachfolgend aufgelistet finden Sie eine Zusammenfassung der umfangreichen Tätigkeiten eines Statikers, nach Planungsschritten gegliedert:

Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung, evt. Beratung im Einvernehmen mit dem Architekten.
  • Überprüfung der tragenden Konstruktionen bestehender Objekte durch Augenschein mit einfachen Hilfsmitteln aufgrund vorhandener Planunterlagen durch Aufnahme, Dokumentation und Beurteilung des Ist-Zustandes, ohne Ausarbeitung allenfalls erforderlicher Sanierungsvorschläge.
  • Grundsätzliche Erhebungen zu Baugrundeigenschaften (Kontaminierung, Grundwasser, Kennwerte) durch Einsicht in Bodenkataster bzw. vorhandene Dokumentationen.


Vorentwurf

  • Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen.
  • Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit.
  • Mitwirken beim Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für z.B. Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart.
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Aufstellen von Vergleichsberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen.


Konstruktionsentwurf

  • Erarbeiten der Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung.
  • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung der maßgeblichen Konstruktionselemente, Fundamente etc. samt den erforderlichen Lastaufstellungen, aufbauend auf den statisch konstruktiven Vorentwurf.
  • Grundlegende Festlegungen konstruktiver Details und Hauptabmessungen des Tragwerks, z. B. Festlegung der tragenden Querschnitte und Bauwerksfugen.
  • Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel.
  • Mitwirken bei der Objektbeschreibung.
  • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen: z. B.nach ÖNORM B 1801.
  • Richtwerte und Materialangaben, ev. besondere Herstellungsanweisungen.
  • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, z.B. Klären von Konstruktionsdetails.


Einreichplanungen

  • Aufstellen und Ergänzen bis zur statischen Vorbemessung für die wesentlichen Bauteile des Tragwerks unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen.
  • Adaptieren des Konstruktionsentwurfes und Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur baubehördlichen Genehmigung.
  • Verhandeln mit den Behörden bis zur baubehördlichen Genehmigung
  • Bauphysikalische Nachweise zum konstruktiven Brandschutz.
  • Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bauhilfsmaßnahmen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen.
  • Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht.


Ausführungsplanungen

  • Durcharbeiten der Ergebnisse des Konstruktionsentwurfs und der Einreichplanung unter Beachtung der in die Objektplanung integrierten Fachplanungen, Aufstellen der detaillierten statischen Berechnung der tragenden Bauteile.
  • Anfertigen der Schalpläne auf Grundlage der Ausführungspläne des Objektplaners.
  • Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, z.B. Bewehrungspläne, Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen für Stahl- und Holzbau).
  • Aufstellen detaillierter Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen samt Stahlmengenermittlung.
  • Erstellen von Arbeitsanweisungen wie z.B. von Spannanweisungen für Spannbetonkonstruktionen Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bauhilfsmaßnahmen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen.
  • Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht.


Herstellungsüberwachung

  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z.B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen.
  • Erstellen der Spannkontrolle im Spannbetonbau.
  • Objektbetreuung und Dokumentation: Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von Standsicherheit betreffenden Einflüssen.

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Helmut Melzer
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