Brandschutz: Rechtliche und technische Anforderungen
Brandschutz ist der Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die eine Ausbreitung von Feuer verhindern und Mensch und Bauwerk schützen sollen. Der bauliche Brandschutz unterteilt sich in technische und rechtliche Vorschriften.
Brandschutz soll bzw. muss verhindern, dass Personen und Gegenstände in Gebäuden durch ein Feuer verletzt oder zerstört. Dafür muss ein Brand für eine gewisse Zeit innerhalb eines definierten Gebäudebereiches begrenzt und ein Übergreifen auf andere Bauteile verhindert werden. Baulicher Brandschutz setzt sich aus technischen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zusammen. Hier die Details:
Rechtliche Anforderungen an den Brandschutz
Die rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz sind in den betreffenden Bautechnikgesetzen und -verordnungen festgelegt. Achtung: Hier gibt es bundesländerspezifische Ausführungen. Zudem richtet sich der bauliche Brandschutz auch nach den Regelungen in den Bundesgesetzen und der EU-Richtlinie.
Die Baugesetzgebung sieht hier je nachdem, wie lange das Gebäude oder der Gebäudeteil dem Feuer Widerstand leisten soll, zeitlich gestaffelte Anforderungen vor, die den Begriffen für den Feuerwiderstand EU-weit einheitlich zugeordnet sind:
brandhemmend/feuerhemmend | mind. 30 Minuten |
hochbrandhemmend/hochfeuerhemmend | mind. 60 Minuten |
brandbeständig/feuerbeständig | mind. 90 Minuten |
hochbrandbeständig/hochfeuerbeständig | mind. 180 Minuten |
Technische Anforderungen an den Brandschutz
Wie Brandschutz baulich, also in Hinblick auf die einzusetzenden Baustoffe und Bauteile auszusehen hat ist in den ÖNORMEN geregelt. Seit 2002 gilt hier die Europäische Norm ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ sowie den technischen Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) festgelegt.
Brandverhalten von Bauprodukten bzw. Baustoffen
Grundsätzlich werden Baustoffe in brennbar und nicht brennbar kategorisiert. Für die Einstufung der brennbaren Baustoffe nach ihrem Brandverhalten verwenden die Baugesetze und -verordnungen folgende Begriffe (hier mit ihrem jeweiligen EU-Klassen-Pendant angeführt):
nichtbrennbar/nichtentflammbar | EU-Klassen A und B |
schwerbrennbar/schwerentflammbar | EU-Klassen B und C |
normalbrennbar/normalentflammbar | EU-Klassen D und E |
leichtbrennbar / leichtentflammbar | EU-Klasse F |
Zusätzlich gibt es noch die Klassifizierung nach der Rauchentwicklung (Qualmbildung) in s1(brandschutztechnisch „günstiger) bis s3 und der Tropfenbildung (brennendes Abtropfen) in d0 bis d2.
Feuerwiderstand: REI
Bauteile sind in der ÖNORM 13501 schließlich auch noch nach insgesamt drei Feuerwiderstandsklassen unterteilt:
- R (Résistance) = Tragfähigkeit
- E (Étanchéité)= Raumabschluss
- I (Isolation) = Wärmedämmung; Hitzebarriere
Je nach Brandschutzanforderungen an den Bauteil oder die Baukonstruktion sind davon nur ein, zwei oder alle drei Kriterien zu erfüllen.
Was sind Brandabschnitte im Bauschutz?
Brandabschnitte sind Bereiche in einem Bauwerk, die baulich so voneinander getrennt sind, dass sich im Brandfall das Feuer nicht auf andere Gebäudeteile ausbreitet. Im Brandfall soll einerseits die Ausbreitung eines Brandes eingegrenzt werden, andererseits sollen tragende Bauteile und im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung stehende Einrichtungen dem Feuer eine gewisse Zeit Widerstand leisten. In dieser Zeit sollte es möglich sein, die BewohnerInnen zu retten.
Laut Brandschutzverordnung müssen alle Räume mit einer hohen Brandgefährdung als eigene Brandabschnitte ausgeführt sein. Dazu gehören in jedem Fall
- Heizräume
- Brennstofflager (auch einzelne Lager in Kellergeschoßen)
- Aufzugschächte
- Müllabwurfschäche
- Garagen
Ausführungsmerkmale baulichen Brandschutzes
- Einteilung des Gebäudes in einzelne Brandabschnitte, die durch Brandwände und brandbeständige Decken von den angrenzenden Räumen getrennt sein müssen.
- Öffnungen in Brandwänden sind durch selbstschließende und zumindest brandhemmende Brandschutztüren oder Brandschutztore abzuschließen.
- Durchtrittsstellen von Kabel-, Rohr-, Lüftungsleitungen etc. müssen mit Brandschutz-Schottungen abgeschlossen werden.
- Flucht- und Rettungswege müssen so ausgeführt sein, dass sie auch während eines Brandfalles genutzt werden können.
- Sicherheitsrelevante Leitungen wie die Notstromversorgung sind auch im Brandfall durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
- Schornsteine und Feuerstätten müssen brandsicher ausgeführt werden.
- Eine Verhinderung der Verrauchung von Treppenhäusern ist z. B. durch den Einbau von automatischen Rauch-Wärme-Abzugsanlagen zu gewährleisten.
- Die Ausbreitung von Feuer und Rauch bei Schächten und Installationskanälen ist durch den Einbau von Brandabschnittstrennungen (Brandschott) zu verhindern.