Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen
Brandmelder, automatische Löschanlagen oder auch Rauchabzuüge. Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen sorgen vor Ort für ein kleineres Brandrisiko.
Brandschutz soll bzw. muss verhindern, dass Personen und Gegenstände in Gebäuden durch ein Feuer verletzt oder zerstört werden. Dafür muss ein Brand für eine gewisse Zeit innerhalb eines definierten Gebäudebereiches begrenzt und ein Übergreifen auf andere Bauteile verhindert werden. Baulicher Brandschutz setzt sich aus technischen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zusammen. Hier die Details:
Die rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz sind in den betreffenden Bautechnikgesetzen und -verordnungen festgelegt. Achtung: Hier gibt es bundesländerspezifische Ausführungen. Zudem richtet sich der bauliche Brandschutz auch nach den Regelungen in den Bundesgesetzen und der EU-Richtlinie.
Die Baugesetzgebung sieht hier je nachdem, wie lange das Gebäude oder der Gebäudeteil dem Feuer Widerstand leisten soll, zeitlich gestaffelte Anforderungen vor, die den Begriffen für den Feuerwiderstand EU-weit einheitlich zugeordnet sind:
brandhemmend/feuerhemmend | mind. 30 Minuten |
hochbrandhemmend/hochfeuerhemmend | mind. 60 Minuten |
brandbeständig/feuerbeständig | mind. 90 Minuten |
hochbrandbeständig/hochfeuerbeständig | mind. 180 Minuten |
Wie Brandschutz baulich, also in Hinblick auf die einzusetzenden Baustoffe und Bauteile auszusehen hat ist in den ÖNORMEN geregelt. Seit 2002 gilt hier die Europäische Norm ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ sowie den technischen Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) festgelegt.
Grundsätzlich werden Baustoffe in brennbar und nicht brennbar kategorisiert. Für die Einstufung der brennbaren Baustoffe nach ihrem Brandverhalten verwenden die Baugesetze und -verordnungen folgende Begriffe (hier mit ihrem jeweiligen EU-Klassen-Pendant angeführt):
nichtbrennbar/nichtentflammbar | EU-Klassen A und B |
schwerbrennbar/schwerentflammbar | EU-Klassen B und C |
normalbrennbar/normalentflammbar | EU-Klassen D und E |
leichtbrennbar / leichtentflammbar | EU-Klasse F |
Zusätzlich gibt es noch die Klassifizierung nach der Rauchentwicklung (Qualmbildung) in s1(brandschutztechnisch „günstiger) bis s3 und der Tropfenbildung (brennendes Abtropfen) in d0 bis d2.
Bauteile sind in der ÖNORM 13501 schließlich auch noch nach insgesamt drei Feuerwiderstandsklassen unterteilt:
Je nach Brandschutzanforderungen an den Bauteil oder die Baukonstruktion sind davon nur ein, zwei oder alle drei Kriterien zu erfüllen.
AutorIn: Veronika Kober
Datum: 19.06.2017Nichts mehr verpassen: Abonnieren Sie jetzt den Newsletter von wohnnet
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