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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)




(1867) getestete

Koordination der Termine

Bei der Planung und Ausführung eines Bauwerks sind, je nach Bauaufgabe, die unterschiedlichsten Projektbeteiligten (wie z. B Planer, Architekt, verschiedene Konsulenten, Behörden, ausführende Firmen und nicht zuletzt Sie selbst als Bauherr) beteiligt.

Alle Projektbeteiligten sollen konstruktiv zusammenarbeiten um ein Ziel (ein Haus zu bauen) in einer bestimmten Zeitspanne (man will ja fertig werden) zu erreichen. Dies erfordert einen exakten Terminplan der festlegt in welcher Reihenfolge wer welche Tätigkeit innerhalb bestimmter Fristen zu erledigen hat.

Die mangelhafte Koordinierung der einzelnen Tätigkeiten hat Terminverzögerungen zur Folge, was sich leider  (über die verspätetet Nutzung hinaus) immer auch auf die Kosten auswirkt.

Termintreue
Terminvereinbarungen sind wie alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Bei Firmen finden sich die Terminvereinbarungen im Vertrag, zusammen mit Pönale- Regelungen , welche die Vertragspartner zur Einhaltung der Termine verpflichten.

 

Vergessen Sie als Bauherr nicht, dass auch Sie im Verlauf der Planung und der Baustelle Termine einzuhalten haben. Dies sind z. B. Freigaben von Planungsschritten dem Planer gegenüber oder die zeitgerechte Auswahl einer Farbe für die Fenster um deren Herstellung nicht zu verzögern.

Augenmaß
Die Terminplanung muss auch auf die Leistungsfähigkeit der Beteiligten sowie auf unvorhergesehene Ereignisse Rücksicht nehmen. Besonderes Augenmerk ist auf die Wahl der Jahreszeit zu legen.

 

Beginnt zum Beispiel der Bau im Herbst, ist wohl damit zu rechnen, dass das Wetter an einigen Tagen keine Bautätigkeit zulässt (und darüber hinaus auch noch Mehrkosten für Winter-Bau-Maßnahmen anfallen). Die Baufirma, deren Arbeit aus diesem Grund stillsteht, ist in diesem Fall nicht zur Rechenschaft zu ziehen, sondern hat meist auch noch Anspruch auf Ersatz der zusätzlichen Baustellengemeinkosten.


Ein Baubeginn im Herbst ist wohl nur aus triftigen Gründen sinnvoll. Diese könnten z.B. sein: Niedriger Grundwasserspiegel, Baufirma spekuliert auf milden Winter und gibt günstigere Preise um Auslastung zu erreichen oder ähnliches.

Eine Bauzeitüberschreitung von einer Woche ist an sich erträglich, kann aber je nach Konstellation der Terminplanung und der Vereinbarungen mit den Firmen erhebliche Mehrkosten verursachen und z. B auch zu Mehrkosten bei anderen Baubeteiligten führen.

 

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Helmut Melzer
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