Im Bauwesen sind Pläne zur Klarstellung der erforderlichen Arbeiten erforderlich. Ihnen kommt zumindet die selbe Bedeutung wie geschriebenen Dokumenten zu. Ein von Ihnen unterschriebener Plan bedeutet im Bauwesen, daß Sie damit einverstanden sind, daß der Planinhalt weiter bearbeitet oder so ausgeführt wird. Daher sollten Sie sich ein Minimum an Kenntnissen im Planlesen aneignen, da Sie ja wissen wollen (und müssen), was Sie unterschreiben.
Die Planung verlangt systematisches Vorgehen und vorausschauend zu denken.
Der Planer entwickelt gemeinsam mit dem Bauherrn auf Grundlage der finanziellen Vorgaben und gestalterischen Vorstellungen das individuelle Bauprojekt bis zur entsprechenden technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Umsetzung.
Beispielhaft sind hier Abläufe zwischen Bauherr und Architekturplaner dargestellt. Beachten Sie, daß durch die größerer Anzahl der Planungsbeteiligten (z.B. auch Behörden, Fachplaner, Statiker usw.) der Ablauf komplizierter und damit auch steuerungsintensiver wird.
Die Planung entwickelt sich ”spiralförmig” von Planungsbeginn, dem ersten Vorentwurf über vom Bauherrn gewünschte Änderungen, technisch bedingten Änderungen bis zum Entwurf und zur Einreichplanung ... und endet im Bestandsplan zum fertiggestellten Bauwerk.
Feinschliff
Die Pläne werden im Laufe der Bearbeitung immer genauer. Dies bedeutet, daß ein Vorentwurfsplan im Maßstab 1:200 (ein Meter in der Natur entspricht 5 mm am Plan) in dem Raumverteilungen dargestellt werden nicht so genau ist wie beispielsweise ein Polierplan im Maßstab 1:50 (ein Meter in der Natur entspricht 2 cm am Plan), in dem sämtliche Angaben zur Erstellung des Rohbaues enthalten sind.