Eine Reparatur der Gastherme oder andere Erhaltungsarbeiten in einer Mietwohnung müssen laut Obersten Gerichtshof vom Vermieter getragen werden. Die Arbeiterkammer nun zwei Musterbriefe ins Netz gestellt, die helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Briefe helfen Ihnen wenn Sie bereits eine kaputte Therme reparieren haben lassen oder gerade dabei sind diese zu reparieren.
1. Brief: Der Mieter hat die Reparatur schon durchgeführt und fordert Kostenrückerstattung.
2. Brief: Der Mieter fordert den Vermieter zur Reparatur auf.
Erwarten Sie aber nicht, daß Ihr Vermieter Ihnen das Geld sofort überweist. .
WIchtig ist, die Forderung anzumelden!